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EIN ANDERER FALL Dass es tatsächlich eine Sonderregelung im deutschen Vermögensrecht ist, wenn die Siedler, die zwischen 1933 und 1945 in gutem Glauben ein Grundstück kaufen, auch heute noch geschützt werden, zeigte gestern ein anderer Fall. In dem war kein privater Grundstücksnutzer betroffen, sondern die öffentliche Hand.

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