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Fahrgastrechte: FDP will Bahnkunden helfen

Die schwarz-gelbe Koalition steuert auch in der Verbraucherpolitik auf einen Streit zu. Die FDP kündigte am Donnerstag eine Gesetzesinitiative an, um die Rechte der Fahrgäste zu verbessern.

Berlin -  „Wir wollen in diesem Jahr aktiv werden und Nägel mit Köpfen machen“, sagte Hans-Michael Goldmann, Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, dem Tagesspiegel. Auf die Bahn ist Goldmann angesichts der sich häufenden Zugausfälle und -verspätungen nicht gut zu sprechen. „Die Bahn blamiert sich“, kritisierte der FDP-Politiker. Auch am Donnerstag war es wieder zu Verspätungen gekommen. Auf der Strecke zwischen Berlin und Köln mussten die Fahrgäste wegen eines Unfalls Verzögerungen von bis zu einer Stunde hinnehmen.

Derzeit können Fahrgäste 25 Prozent ihres Ticketpreises zurückverlangen, wenn der Zug mindestens eine Stunde Verspätung hat. Die FDP will diese Regelung zugunsten der Kunden verschärfen. Künftig soll es eine 25-prozentige Erstattung bereits bei halbstündigen Verzögerungen geben, bei Verspätungen von einer Stunde sollen die Passagiere 50 Prozent des Fahrpreises zurückbekommen.

Die FDP hätte eine solche Regelung gern in den Koalitionsvertrag hineingeschrieben, hat sich damit aber nicht durchsetzen können. Stattdessen heißt es im Vertrag nur, die Rechte von Bahnkunden und Fluggästen würden „überprüft und gegebenenfalls verbessert“. Das reicht Goldmann nicht. „Die Fahrgastrechte müssen mit dem Ziel überprüft werden, sie zu verbessern“, sagte der Verbraucherpolitiker. Immerhin würden die Kunden für die Bahnfahrten relativ viel Geld zahlen.

Die Union hält sich dagegen zurück. Man wolle zunächst abwarten, wie die Bahn die bisherige Entschädigungsregelung handhabt, hatte Peter Bleser, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Fraktion, dem Tagesspiegel gesagt. Die SPD sieht das ähnlich. „Man muss erst einmal das geltende Recht durchsetzen“, meint SPD-Fraktionsvize Ulrich Kelber. 

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