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Schluss mit Streiks? Auch die Lokführergewerkschaft GDL befürchtet, dass die größere Eisenbahnverkehrsgewerkschaft künftig bei der Bahn den Ton angibt. Und zwar wegen des neuen Gesetzes über die Tarifeinheit.

© Arno Burgi/dpa

Bundesverfassungsgericht entscheidet: Die Tarifeinheit bleibt – vorerst

Das Bundesverfassungsgericht weist Eilanträge von Berufsgewerkschaften ab. Bis Ende 2016 soll das Hauptverfahren entschieden sein.

Etappensieg für Arbeitsministerin Andrea Nahles und die Arbeitgeber: Das Bundesverfassungsgericht wies am Freitag Eilanträge gegen das seit Juli geltende Gesetz über die Tarifeinheit zurück. Geklagt hatten drei Berufsgewerkschaften: der Marburger Bund (Ärzte), der Journalistenverband sowie die Vereinigung Cockpit (Piloten). Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), die viele Jahre für das Gesetz gekämpft hatte, begrüßte den Karlsruhe Beschluss. Doch auch der Marburger Bund sah durchaus Positives in der Begründung der Verfassungsrichter. So erkenne das Gericht „die gewichtigen Nachteile, die dem Marburger Bund schon jetzt durch das Gesetz entstanden sind“. Man sei deshalb optimistisch, im normalen Verfahren gewinnen zu können. „Im Hauptsacheverfahren, dessen Ausgang offen ist, strebt der erste Senat eine Entscheidung bis zum Ende des nächsten Jahres an“, teilte das Bundesverfassungsgericht mit.

Der Streit begann 2010

Die Auseinandersetzung um die Tarifeinheit ist äußerst komplex und dabei von hoher Relevanz. Losgetreten wurde der Streit durch eine Änderung in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Vor mehr als fünf Jahren gab das Gericht dem Prinzip der Tarifpluralität (mehrere Gewerkschaften und Tarifverträge in einem Betrieb) Vorrang vor dem Prinzip der Tarifeinheit (eine Gewerkschaft und ein Tarifvertrag). Anlass waren Berufsgewerkschaften, die zunehmend als eigenständige Tarifakteure auftraten. Zum Beispiel die Gewerkschaft der Lokführer (GDL) bei der Bahn, die Piloten bei der Lufthansa oder eben auch der Marburger Bund.

Die Arbeitgeber sehen in diesen Spartengewerkschaften eine Gefahr für den sozialen Frieden und den Wirtschaftsstandort. „Englische Verhältnisse“ drohten, also permanente Arbeitskämpfe, die die Industrie kaputtmachten. Um das zu verhindern, legten Arbeitgeber und DGB bereits 2010 dem Gesetzgeber einen Vorschlag zur Regelung der Tarifeinheit vor. In der damaligen schwarz-gelben Regierung fand das Vorhaben aber keine Mehrheit. Ein paar Jahre später, im Herbst 2013, gab es dann den nächsten Versuch.

Im Herbst 2013 gab es einen Deal

Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen verständigten sich die Sozialpartner mit Union und SPD auf einen Deal: Die Gewerkschaften sollten den gesetzlichen Mindestlohn bekommen und die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren und die Arbeitgeber endlich das Gesetz über die Tarifeinheit. Arbeitsministerin Nahles (SPD) hielt Wort: 2014 setzte sie die Punkte der Gewerkschaften um, in diesem Jahr folgte die Tarifeinheit. Und zwar mit einer Dreiviertelmehrheit im Bundestag. Kern des Gesetzes: In Betrieben mit mehreren Gewerkschaften und Tarifverträgen gilt künftig im Falle der Tarifkollision der Tarifvertrag der größten Gewerkschaft.

Das Gesetz greift bei Tarifkollision

Tarifkollision liegt dann vor, wenn die unterschiedlichen Tarifverträge der Gewerkschaften für dieselbe Beschäftigtengruppe gelten. Zum Beispiel in einem Krankenhaus: Verdi und der Marburger Bund haben jeweils einen Tarifvertrag, der die Ärzte in der Klinik betrifft. Wenn Verdi nun mithilfe des Pflegepersonals mehr Mitglieder in der Klinik hat als der Marburger Bund, dann gilt der Tarifvertrag von Verdi. Der Tarifvertrag des Marburger Bundes würde verdrängt. Das hätte zur Folge, dass die Ärztegewerkschaft ihre Tarifmacht verliert und als Gewerkschaft uninteressant wird. Nach Angaben des Marburger Bundes weigern sich bereits Arbeitgeber, überhaupt mit ihm  Tarifverhandlungen aufzunehmen.

Dennoch sind für das Verfassungsgericht aktuell „keine gravierenden, irreversiblen oder nur schwer revidierbaren Nachteile feststellbar, die den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabdingbar machten“. Es sei „nicht absehbar“, dass den drei klagenden Berufsgewerkschaften bis zur Entscheidung in der Hauptsache das Tarifgeschäft so erschwert werde, dass sie Mitglieder verlören und „in ihrer Existenz bedroht wären“. Ob das Gesetz wirklich Bestand hat, wird wohl im Herbst 2016 entschieden.

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