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In Marzahn werden mehrere tausend Wohnungen in Plattenbauten aus DDR-Produktion abgerissen. Eine Gruppe von Wissenschaftlern und einige Architekten wollen aus den Betontafeln Eigenheime errichten

Von Ralf Schönball

Schönheitsreparaturen kann der Vermieter auf den Mieter abwälzen. Anders sieht es bei der Abnutzung von Teppichboden und Parkett aus. Normale Gebrauchsspuren muss der Mieter nicht beseitigen.

Von Kai Althoetmar

Wer ein Haus bauen will, muss sich zunächst für eine Bauweise entscheiden. Zur Wahl stehen Fertighäuser, Häuser von Bauträgern oder von Architekten.

Oft sind Klauseln zu Schönheitsreparaturen in Mietverträgen ungültig. Zum Beispiel, wenn der Mieter beim Auszug in jedem Fall und unabhängig von der Wohndauer renovieren muss.

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