zum Hauptinhalt

Wer eine Immobilie anbietet, beschreibt das Objekt gern in den schönsten Farben. So mancher Nachteil wird dabei verschwiegen. Doch das kann schief gehen: Wer arglistig Mängel verschweigt, der haftet. Auch wenn der Kaufvertrag dies ausschließt

Von Ralf Schönball

Die Mobilität der Berliner innerhalb ihrer Stadt hat in den vergangenen Jahren deutlich nachgelassen – gemessen an dem Höhepunkt 1998. Eine Übersicht über die Zahl der Umzüge von Berlin nach Berlin.

Wenn ein Mangel bekannt ist, sollte dieser im Kaufvertrag ausdrücklich genannt werden. Damit ist ein späterer Streit zwischen Verkäufer und Erwerber darüber ausgeschlossen.

Wohnungsbrände fordern in Deutschland jährlich rund 600 Opfer. Wer auf die Beschaffenheit seines Mobiliars achtet, kann das Brandrisiko verringern

Einen guten Überblick über das gesamte Thema Brandschutz gibt die Feuersozietät BerlinBrandenburg mit einer ständigen Ausstellung. Die Adresse: Am Karlsbad 4–5, 10785 Berlin (Tiergarten), Öffnungszeiten: montags, mittwochs und freitags von 9 bis 12 Uhr, Ansprechpartner: Hartmut Heyde, Telefon 030/2633 353.

console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })