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Mit seinen neuen Bedingungen eckt Facebook an. Jetzt geht es vor Gericht.

© imago/Ralph Peters

Neue Nutzungsbedingungen: Verbraucherschützer verklagen Facebook

Facebook gab sich in den vergangenen Wochen gesprächsbereit, eine Unterlassungserklärung wollte es dennoch nicht unterschreiben - jetzt machen deutsche Verbraucherschützer ernst und verklagen das Netzwerk. Streitpunkt sind die neuen Nutzungsbedingungen.

Das war fast abzusehen: Facebook wird nichts unterschreiben. Und die Verbraucherschützer werden das soziale Netzwerk wegen seines Umgangs mit Nutzerdaten verklagen. „Facebook hat die von uns geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben“, sagte eine Sprecherin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV) dem Tagesspiegel. „Deshalb werden wir klagen“, heißt es beim Verband. In welchem Umfang das geschehen soll, werde derzeit noch geprüft.

Die geänderten Nutzungsbedingungen und die Datenrichtlinie von Facebook waren schon vor ihrer Einführung am 30. Januar auf massive Kritik gestoßen. Ende Februar folgte dann das Unterlassungsverfahren der Verbraucherzentralen. Sie werfen dem Konzern zahlreiche Rechtsverstöße vor und mahnten ihn deshalb ab. Nach Auffassung der Verbraucherschützer verstoßen insgesamt 19 Klauseln aus den Nutzungsbedingungen und der Datenrichtlinie gegen geltendes Recht. Davon waren jedoch einige nicht erst seit dem 30. Januar Teil der Nutzungsbedingungen.

Die Datenrichtlinie ist intransparent

Besonders irreführend sei die Information auf der Facebook-Startseite, nach der die Mitgliedschaft beim Onlinenetzwerk kostenlos sei. „Nutzerinnen und Nutzer zahlen kein Geld für Facebook“, räumt zwar auch Klaus Müller, Chef des VZBV, ein. Aber Facebook verdiene Milliarden Dollar jährlich, indem es sämtliche Daten der Nutzer auswerte und in Form von personalisierten Werbeplätzen an werbetreibende Unternehmen verkaufe. „Persönliche Daten werden damit zur Facebook-Währung, auf der das Geschäftsmodell basiert“, kritisiert Müller. Das Geschäft lohnt sich: Von 2010 bis 2014 konnte Facebook seine Werbeumsätze von knapp zwei Milliarden Dollar auf über elf Milliarden Dollar steigern.

Vor allem die Bestimmungen in der Datenrichtlinie sind aus Sicht der Verbraucherzentrale intransparent. Für den Verbraucher erschließe sich nicht auf den ersten Blick, wann welche Daten für welche Zwecke verwendet werden. Zu den 19 Klauseln, die rechtswidrig seien, zählen die Verbraucherschützer die Pflicht, Klarnamen zu verwenden. Darüber hinaus fehle die Möglichkeit, ausdrücklich und vorab in die Verwendung personenbezogener Daten in Verbindung mit Werbung einzuwilligen.

Keine Stellungnahme von Facebook

Für besonders problematisch halten Verbraucherschützer die Voreinstellungen, die Facebook in Zusammenhang mit der Privatsphäre vorgenommen hat sowie Markierungen und Werbeanzeigen, die nicht datenschutzfreundlich sind. Das Auffinden durch externe Suchmaschinen sei bereits voreingestellt. Auch die Entscheidung darüber, ob soziale Handlungen wie das „Liken“ in Verbindung mit dem Namen des Verbrauchers für Werbung genutzt werden dürfe, nehme Facebook seinen Nutzern ab. Wer das nicht möchte, der müsse die Voreinstellung deaktivieren, so die Kritik.

Eine aktuelle Stellungnahme von Facebook gibt es nicht. Dass das Unternehmen eine Unterlassungserklärung unterschreiben würde, war jedoch nicht zu erwarten. Schließlich hätte es damit eingestanden, dass Teile der Geschäftsbedingungen gegen deutsches Recht verstoßen. Um eine gütliche Einigung scheint Facebook dennoch bemüht gewesen zu sein. Aus dem Umfeld des Unternehmens heißt es, es hätten in den vergangenen Wochen „sehr ausgiebige“ Diskussionen mit den Verbraucherschützern stattgefunden.

Bei den wiederkehrenden Debatten um den Datenschutz verweist Facebook jedoch immer wieder auf seinen europäischen Firmensitz in Irland. Dort arbeite man mit den Datenschutzbehörden intensiv zusammen. In letzter Zeit häuften sich jedoch die nationalen Untersuchungen der Plattform, kritisierte kürzlich Facebook-Manager Richard Allan. Allerdings könnte sich das demnächst ändern. Auf EU-Ebene wird über eine Reform des europäischen Datenschutzrechts diskutiert, die Gespräche sind weit gediehen. Seit 2014 verhandeln die Mitgliedstaaten im Rat, im Sommer steht der Trilog mit dem Europaparlament und der Kommission an. Allerdings monieren Verbraucherschützer, dass viele der einst angestrebten Schutzklauseln inzwischen verwässert sind.

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