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1000 Euro soll es als Starthilfe für finanzschwache Studierende künftig geben.

© dpa / Fernando Gutierrez-Juarez

Bafög-Reform: Studierende müssen auf höhere Sätze warten, dafür gibt es 1000 Euro Starthilfe

Das Bundesbildungsministerium will beim Bafög zwar Elternfreibeträge anheben, aber nicht die Bedarfssätze. Finanzschwache Studierende sollen einmalig Extrageld bekommen.

Studierende werden auf eine Erhöhung der Bedarfssätze beim Bafög weiter warten müssen. Dafür sollen die Freibeträge erhöht werden, also wie viel Eltern verdienen dürfen, damit Studierende die Förderung erhalten. Für besonders bedürftige Studierende soll es erstmals eine einmalige Studienstarthilfe geben.

Das sieht ein Referentenentwurf des Bundesbildungsministeriums zur Reform des Bafögs (kurz für Bundesausbildungsförderungsgesetz) vor, der dem Tagesspiegel vorliegt und über den als erster der Autor Jan-Martin Wiarda berichtete. Der Vorschlag des Ministeriums ist offenbar in der Ampelkoalition noch nicht vollständig konsensfähig: Die Grünen meldeten unmittelbar nach Bekanntwerden des Entwurfs weiteren Verhandlungsbedarf an.

Eine umfassende Bafög-Reform hat die Ampel schon in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt. Einen ersten kleinen Schritt hat es bereits 2022 gegeben, damals wurden die Bedarfssätze ein wenig angehoben. Durchschnittlich erhalten Bafög-Empfänger aktuell 611 Euro im Monat, der Höchstsatz liegt bei 934 Euro.

Die jetzt vorgesehenen Neuerungen dürften vor allem den Kreis derjenigen erweitern, die überhaupt Bafög beziehen dürfen. Darauf jedenfalls zielt die Erhöhung der Elternfreibeträge. Tatsächlich war die Zahl der Bafög-Empfänger vor Antritt der Ampel ein Jahrzehnt lang kontinuierlich gesunken.

Studienstarthilfe in Höhe von 1000 Euro

Völlig neu ist eine geplante Studienstarthilfe in Höhe von 1000 Euro, die Menschen aus finanzschwachen Familien einmalig beantragen können. Damit sollen „gerade die zu Beginn des Studiums in besonderem Maße anfallenden Aufwendungen (beispielsweise Mietkaution, IT-Ausstattung, Bücher)“ finanziert werden, wie es in dem Entwurf heißt. Die Starthilfe soll nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden.

Ebenfalls neu ist ein „Flexibilitätssemester“.  Das soll jedem Studierenden einmalig die Möglichkeit geben, ohne Angabe von Gründen über die Förderungshöchstdauer hinaus für ein Semester gefördert zu werden. Zudem soll der Fachrichtungswechsel während der Förderung erleichtert werden. Aus dem BMBF hieß es am Donnerstag, der nächste Schritt solle schon zum Wintersemester 2024/25 in Kraft treten. Das bedeute weitere strukturelle und finanzielle Verbesserungen beim Bafög in diesem Jahr. Der Referentenentwurf greife wesentliche Punkte aus dem Koalitionsvertrag auf, auch bürokratische Hürden würden abgebaut.

Von den Grünen kam Kritik: Der Entwurf bleibe „hinter unserer Erwartung und Vereinbarung einer grundlegenden Reform des Bafögs zurück“, erklärte die Bundestagsabgeordnete Laura Kraft. Studierende bräuchten dringend mehr Unterstützung, die Grünen würden „weitreichende strukturelle Verbesserungen“ erwarten.

Das Studierendenwerk nannte den Entwurf eine „herbe Enttäuschung“ und „blutleere Klein-Novelle“. Der Vorstandsvorsitzende Matthias Anbuhl kritisierte, dass das Ministerium deutlich mehr als die Hälfte der vom Haushaltsausschuss bereitgestellten 150 Millionen Euro einfach liegenlasse. Tatsächlich sind für 2024 nur 62 Millionen Euro Mehrkosten eingeplant.

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