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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will mehr Macht in der Krise.

© John MacDougall/AFP

Update

Kampf gegen Coronavirus: Bund will Kompetenzen im Eilverfahren an sich ziehen

Nach einem Gesetzentwurf sollen die Länder bei der Bekämpfung von Covid-19 entmachtet werden. Gesundheitsminister Spahn treibt das Vorhaben voran.

Seit Tagen tobt in Deutschland eine Debatte, ob die deutschen Strukturen, ob der Föderalismus den Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland behindert. Vielen Bürgern ist nicht ersichtlich, wie in einer derart dramatischen Situation schnelle Entscheidungen auf Bundesebene nicht möglich sind. Nun soll dies neu geregelt werden - und zwar ganz schnell: Der Bund beansprucht mehr Kompetenzen beim Kampf gegen das Coronavirus.

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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will dafür schärfere Regel beim Infektionsschutz im Eilverfahren auf den Weg bringen. Der entsprechende Entwurf liegt dem Tagesspiegel vor. Der Bund soll demnach künftig mehr Eingriffsmöglichkeiten im ganzen Land erhalten. Das Gesetz soll gemeinsam mit weiteren Hilfs- und Schutzgesetzen der Regierung in einem großen Paket bereits kommende Woche von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

Mit dem Gesetz werde die Bundesregierung zur Feststellung ermächtigt, dass eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland vorliegt. Voraussetzung hierfür sei, dass "entweder die Weltgesundheitsorganisation ihrerseits eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite festgestellt hat" und die Einschleppung schwerwiegender übertragbarer Krankheiten in die Bundesrepublik Deutschland droht, oder dass, unabhängig von einer Feststellung durch die Weltgesundheitsorganisation, "eine Ausbreitung solcher Krankheiten über das Gebiet mehr als eines Landes hinaus droht".

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In dem Entwurf Spahns heißt es, "das aktuelle Ausbruchsgeschehen der durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Krankheit Covid-19 zeigt, dass im seuchenrechtlichen Notfall das Funktionieren des Gemeinwesens erheblich gefährdet sein kann". In einer sich dynamisch entwickelnden Ausbruchssituation könne für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik durch eine sich grenzüberschreitend ausbreitende übertragbare Krankheit eine erhebliche Gefährdung eintreten, der nur begrenzt auf Landesebene begegnet werden könne.

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"Um einer Destabilisierung des gesamten Gesundheitssystems vorzubeugen, muss die Bundesregierung in die Lage versetzt werden, schnell mit schützenden Maßnahmen einzugreifen. Die Bundesregierung wird zur Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ermächtigt." Damit werde, so heißt es in dem Entwurf weiter, das Bundesministerium für Gesundheit in die Lage versetzt, "durch Anordnung oder Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Maßnahmen zur Grundversorgung mit Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln sowie zur Stärkung der personellen Ressourcen im Gesundheitswesen zu treffen".

Die Bundesregierung hat dem Entwurf zufolge, die epidemische Lage von nationaler Tragweite "unverzüglich für beendet zu erklären, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr gegeben sind". In diesem Fall sollen sämtliche Maßnahmen, die getroffen worden sind, ihre Gültigkeit verlieren.

Das Robert Koch-Institut (RKI) könne, so heißt es in dem Entwurf weiter, nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite die Zusammenarbeit zwischen den Ländern, zwischen den Ländern und dem Bund sowie weiteren beteiligten Behörden und sonstigen beteiligten Stellen koordinieren und Informationen austauschen. 

Wichtige Punkte, die in dem "Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" aufgeführt sind:

  • Diejenigen, die noch nach Deutschland einreisen dürfen oder aus Risikogebieten eingereist sind, gesetzlich verpflichtet werden, über ihre Reiseroute und ihren Gesundheitszustand Auskunft zu geben oder bestimmte "Maßnahmen zu dulden"
  • Den zuständigen Gesundheitsbehörden soll die Befugnis eingeräumt werden, Kontaktpersonen von Erkrankten anhand von Handy-Standortdaten zu ermitteln, dadurch ihre Bewegung zu verfolgen und sie im Verdachtsfall zu kontaktieren
  • Die zuständigen Behörden sollen Verkehrsdaten zur Bestimmung des Aufenthaltsortes nutzen dürfen - etwa um den Betroffenen über sein persönliches Risiko zu informieren. Die Mobilfunkanbieter sollen den Gesundheitsbehörden die Standortdaten zur Verfügung stellen müssen
  • Anordnen können soll das Bundesgesundheitsministerium auch Maßnahmen zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Arzneimitteln - etwa wenn bestimmte Medikamente bevorratet werden müssen
  • Ärzte, Angehörige von Gesundheitsfachberufen und Medizinstudierende sollen verpflichtet werden können, bei der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten mitzuwirken
  • Gesundheitseinrichtungen sollen verpflichtet werden können, bestimmte Kapazitäten vorzuhalten und diese und deren Auslastung an eine festzulegende Stelle zu melden

Gleich wirksame Alternativen als die im Gesetzentwurf festgelegten Maßnahmen stünden "nicht zur Verfügung, da die in der Normallage geltende Zuständigkeit für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes an ihre Grenzen stößt", wenn wie in der aktuellen Situation "ein länderübergreifendes Krisenmanagement unbedingt erforderlich ist". Dies zeige sich "besonders deutlich bei der Beschränkung insbesondere des grenzüberschreitenden Reiseverkehrs sowie bei der bundesland-übergreifenden Sicherstellung von personellen und materiellen Ressourcen".

Hintergrund über das Coronavirus:

Spahn sagte der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", Bund und Länder arbeiteten bei der Bewältigung dieser Epidemie Hand in Hand. Nun sollten Kompetenzen gebündelt werden. "Und noch wichtiger: Wir können künftig in einer Lage wie dieser binnen Stunden für Ärzte, Pflegekräfte, Apotheker und alle anderen, die weit über das normale Maß anpacken, Bürokratie wegnehmen, Regeln anpassen, Vergütungen erhöhen."

Der Vorstandsvorsitzende der Krankenkasse DAK, Andreas Storm, sagte dem Tagesspiegel am Samstag: "Für die Gefahrenabwehr in einer Krise, wie wir sie derzeit erleben, ist eine begrenzte Neuordnung der Kompetenzen des Bundes geboten, um die Zielgenauigkeit, die Einheitlichkeit und die Wirksamkeit der notwendigen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung verbessern. Der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegte Gesetzesentwurf stärkt die Handlungsfähigkeit des Bundes bei der Bekämpfung der Pandemie in sinnvoller Weise. Deshalb sollten diese Regelungen in der nächsten Woche von den parlamentarischen Gremien zügig beschlossen werden, weil jeder Tag zählt."

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