zum Hauptinhalt
Ein Porträtfoto.

© TSP/Mike Wolff

Turners Thesen: Zieht das wertlose Hochschulgesetz zurück!

Dauerstellen für Postdoktoranden sind verfassungswidrig und kontraproduktiv. Die Rechnung trägt die öffentliche Kasse, warnt unser Kolumnist.

Den Initiatoren einer Novelle zum Berliner Hochschulgesetz ist jetzt vom Wissenschaftlichen Parlamentsdienst des Abgeordnetenhauses – erneut – bescheinigt worden, dass das Vorhaben verfassungswidrig ist. Überflüssig erschien es ohnehin schon.
Zwar ist die Lage des Mittelbaus an den Universitäten prekär.

Verantwortlich dafür sind längst vergessene Politiker, die seinerzeit ein funktionierendes System der Nachwuchsförderung aus ideologischen Gründen beseitigt und durch ein nicht zu Ende gedachtes ersetzt haben.

Den Scherbenhaufen kann man besichtigen: zu wenig Dauerstellen für den Nachwuchs. Wandelt man die befristeten Stellen aber in Dauerstellen um, haben zukünftige Generationen überhaupt keine Chancen mehr. Das Machwerk von Ideologen, großspurig als Stärkung des Wissenschaftsstandorts Berlin bezeichnet, wird von Fachleuten als verfassungswidrig eingeordnet. Das scheint die Verfechter dieser „Reform“ nicht zu stören. Sie beharrten auf der am Donnerstag erfolgten Verabschiedung.

Die Mehrheit das Parlaments lief in eine offene Falle

Berlin hat es immer wieder vermocht, seinen Hochschulen Schaden zuzufügen. Das begann Ende der 1960er Jahre mit überzogenen Mitwirkungsrechten aller Gruppen und hemmungsloser Ausweitung der Rechte der Personalvertretung. Korrekturen gab es in den 80ern, die dann wieder kassiert wurden.

[Lesen Sie auch, wie zuletzt im Abgeordnetenhaus über das Gesetz diskutiert wurde: Vor der letzten Hürde]

Zur Entwicklung eines Wissenschaftsstandorts gehört es nicht nur, Universitäten zu Exzellenz-Universitäten zu erklären, sondern auch Rahmenbedingungen zu schaffen, wie sie die Spitzeneinrichtungen des Auslands haben, denen man nacheifert. Gesetzesvorhaben, die die Wissenschaft derart einschnüren, sind dort unbekannt.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Jetzt hat eine Gruppe von Parlamentariern ein Gesetz durchgesetzt, das kaum Bestand haben wird.

Wozu hat man einen parlamentarischen Dienst, der Vorhaben auf seine Verfassungsmäßigkeit prüft, wenn die Initiatoren sich nicht daran halten? Die Mehrheit des Parlaments ist in eine offene Falle gelaufen. Die Wortführer hätten es sich überlegt, wenn sie persönlich für den dadurch entstehenden Schaden verantwortlich gemacht werden könnten. So trägt ihn die in Berlin oft geschundene öffentliche Kasse.

Wer mit dem Autor diskutieren möchte, kann ihm eine E-Mail senden: george.turner@t-online.de

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false