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Die JVA Plötzensee. (Symbolbild)

© Foto: Jürgen Ritter/Imago

Arbeiten in Haft: Berlin überprüft nach Urteil Lohn-Regelung für Gefangene

Zwei Häftlinge aus Bayern und NRW klagen gegen die Höhe ihrer Löhne, das Bundesverfassungsgericht gibt ihnen recht. Das Urteil könnte sich auch auf Berliner Gefängnisse auswirken.

Berlin will nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Stundenlöhnen für Gefangene seine Regelungen überprüfen. Das teilte die Senatsverwaltung für Justiz am Dienstag auf Anfrage mit. In Berlin waren die Grundlöhne für arbeitende Häftlinge nach den Angaben zuletzt im Oktober 2022 um drei Prozent erhöht worden, im Oktober 2023 stehe nochmals eine Erhöhung um zwei Prozent an. Derzeit liegt der niedrigste Stundenlohn laut Senatsjustizverwaltung bei 1,66 Euro, der höchste bei 2,66 Euro. Etwa 70 Prozent der rund 3450 Häftlinge in Berlin arbeiten demnach.

Das Bundesverfassungsgericht gab am Dienstag zwei arbeitenden Gefangenen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen Recht, die gegen die Höhe ihrer Vergütung geklagt hatten. Stundenlöhne von zwei Euro oder weniger für Häftlinge sind demnach verfassungswidrig. Auf dieser Grundlage müsse zeitnah überprüft werden, ob das Berliner Strafvollzugsgesetz den Ansprüchen gerecht werde, betonte der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, Sebastian Schlüsselburg.

Arbeit hinter Gittern ist in den meisten Bundesländern Pflicht und soll der Resozialisierung dienen, also der Wiedereingliederung von Menschen in die Gesellschaft. Die Kläger etwa arbeiteten in der anstaltseigenen Druckerei und als Kabelzerleger in einem Betrieb.

Laut Gericht lag der Stundenlohn für Strafgefangene zuletzt zwischen 1,37 Euro und 2,30 Euro – je nach Qualifikation. Von dem Geld müssen manche unter anderem Familienangehörige unterstützen, Opfern Wiedergutmachung leisten oder Schulden tilgen. Das Gericht in Karlsruhe stellte in seinem Urteil fest, dass hinter den Löhnen ein schlüssiges Konzept stehen müsse. Der Staat müsse dafür einen Resozialisierungsplan entwickeln und personelle sowie finanzielle Mittel bereitstellen. (dpa)

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