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Auch für die Häuser der Gewobag regelt die neue Vereinbarung die Miethöhe.

Die Kooperationsvereinbarung zwischen Land und landeseigenen Wohnbaugesellschaften soll „Leistbarkeit“ garantieren. Sie gilt bis 2027. Mietervertreter zweifeln an der Zusage.

Von Teresa Roelcke
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