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Blick vom Tiergarten Richtung Berliner Mitte: Welches Gebiet genau soll vom Masterplan umfasst werden?

© Imago/Westend61

Masterplan Berliner Mitte: Viele Unklarheiten und Raum für Spekulationen

Noch ist unklar, auf welchen Bereich sich der Masterplan beziehen und was genauer er erarbeiten soll. Das Freiraum- und Klimateam der Umweltverwaltung jedenfalls arbeitet nicht daran mit.

Ein städtebaulicher Masterplan für die Berliner Mitte wurde im schwarz-roten Koalitionsvertrag angekündigt. Was darin erarbeitet werden soll und für welchen Bereich genau er gilt, ist allerdings weiterhin noch nicht ganz klar. Die Antwort von Senatsbaudirektorin Petra Kahlfeldt auf eine schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg (Linke), liefert Hinweise darauf, dass an dem Plan bereits gearbeitet wird.

Es sei eine „Projektsteuerungsgruppe“ gebildet worden, die schon zweimal getagt habe, heißt es in der Antwort. Teil der Arbeitsgruppe seien Mitarbeitende des Referats IV B der Verkehrs- und Umweltverwaltung, einer Abteilung also, die für die Planung und Gestaltung der Straßen und Plätze zuständig ist. Außerdem sind drei Referate der Stadtentwicklungsverwaltung an der Arbeitsgruppe beteiligt, genauso wie der Fachbereich Stadtplanung des Bezirksamts Mitte.

Was ist mit der Abteilung für Klimaresilienz?

Auffällig an dieser Zusammensetzung ist: Die Abteilung III der Verkehrs- und Umweltverwaltung ist anscheinend nicht einbezogen, obwohl sowohl die Bereiche Klimaanpassung, Stadtgrün als auch Freiraumplanung in dieser Abteilung gemanagt werden. Um eine klimaresiliente Anpassung der bislang sehr steinernen Innenstadt scheint es also nicht primär zu gehen, auch wenn es in der Antwort heißt, es sollten im Masterplan Berliner Mitte „Lösungen für die zukünftige Verkehrsführung und die Stadtraumgestaltung vor dem Hintergrund des Klima- und Mobilitätswandels erarbeitet werden.“

Vor diesem Hintergrund befürchtet die Anfragenstellerin Gennburg, dass der Masterplan gemeinsam mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept für die Berliner Mitte (ISEK) vor allem dazu dienen soll, Bauflächen für einen historisienden Umbau der Innenstadt zu identifizieren, auch, indem Bestandsgebäude der Nachkriegsmoderne als städtebaulicher Missstand deklariert werden. Für das ISEK wurde laut Antwort auf die Anfrage im Oktober ein Planungsbüro beauftragt.

„In anderen Städten wie Frankfurt, Dresden und Potsdam ist es genauso gelaufen, dass man Bereiche der Innenstadt zum Sanierungsfall erklärt, anschließend Gestaltungssatzungen erarbeitet hat, und damit dann Fördergelder für die historisierende Aufwertung der Stadt beantragen konnte“, argwöhnt Gennburg. Der Masterplan Mitte sei daher eine Drohkulisse für diejenigen, die sich leistbare Strukturen in den Innenstädten wünschten. Die Berliner Senatsbaudirektorin Kahlfeldt sei schließlich auch in Frankfurt und Potsdam maßgeblich an den Gremien beteiligt gewesen, die den aufwertenden Wiederaufbau der Altstädte vorangetrieben hätten.

In anderen Städten ist es genauso gelaufen, dass man Bereiche der Innenstadt zum Sanierungsfall erklärt, um anschließend Fördergelder für die historisierende Aufwertung der Stadt zu beantragen.

Katalin Gennburg, Linken-Abgeordnete

Auch ein anderer Akteur fehlt in der Projektsteuerungsgruppe: das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg. Die Friedrichstraße etwa, deren mangelhafte Gestaltung immer wieder als Begründung für die Notwendigkeit eines Masterplans zitiert wird, liegt in Teilen auch in Kreuzberg. In der Antwort auf die Anfrage heißt es nun, die Diskussion darüber, für welches Gebiet der Plan erstellt werden soll, sei noch nicht abgeschlossen. Vorrangig gehe es um Gebiete im Bezirk Mitte, daher sei dieses Bezirksamt bereits direkt involviert. Jedoch: „Sollten sich die konkrete Aufgabenstellung und -bearbeitung auf den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg erweitern, wird das zuständige Bezirksamt selbstverständlich in den Prozess eingebunden.“

Vor wenigen Wochen hatte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung noch angegeben, es werde der sogenannte „zentrale Bereich“ als Geltungsbereich diskutiert, wie er im Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz definiert ist. Dieser wird unter anderem von der vom Moritzplatz, der Oranienstraße und der Rudi-Dutschke-Straße begrenzt, umfasst also auch Teile des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg.

Dementsprechend verwundert reagierte nun Florian Schmidt, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung (Grüne) im Bezirk: „Es ist bedauerlich, dass das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg nicht in die Abstimmung des Geltungsbereichs eingebunden werden soll. Gerne erinnere ich den Senat daran, dass die Friedrichstraße am Mehringplatz in Kreuzberg endet.“ Er freue sich auf eine Einladung des Senats zu den Abstimmungsrunden und habe bereits seinen Kollegen Stadtrat Gothe aus Mitte darum gebeten, sein Anliegen zu unterstützen.

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