Mein guter Rat: Das sollten Sie vor einem Festival-Besuch beachten
Die Zeit der Feste unterm freien Himmel kommt. Doch es gibt einige Dinge zu beachten – etwa wie man Geld erstattet bekommt, wenn das Festival abgesagt wird.
Schon der Philosoph Jean-Jacques Rousseau war der Ansicht, der Mensch brauche nicht nur Zeit, sein Brot zu verdienen, sondern auch Zeit, es mit Genuss zu essen. Hierzu hielt er öffentliche Feste unter freiem Himmel für besonders geeignet. Und haben wir sie in den vergangenen Jahren so manche Zeit schmerzlich vermissen müssen, startet sie nun bald wieder: die Festivalsaison.
Zuerst an die Vorverkaufsstelle wenden
Bevor Sie so ein Event genießen dürfen, gibt es jedoch einige Fallstricke, die sich Ihnen in den Weg legen könnten. Wird das Festival beispielsweise abgesagt, sollten Sie sich zuerst an die Vorverkaufsstelle wenden, um Informationen über eine mögliche Rückerstattung des Ticketpreises zu erfragen.
Es ist nämlich so, dass Veranstalter diesen oft die Rückabwicklung übertragen, sodass Sie dort Ihr Geld zurückerhalten können. Ist das nicht der Fall, müssen Sie den Veranstalter kontaktieren. Schauen Sie auf Ihr Ticket, denn dieser muss dort aufgeführt sein.
Natürlich kann es auch passieren, dass ein Festival nur verschoben wird. Hätte es an einem festen Termin stattfinden sollen, müssen Sie das nicht hinnehmen, sondern können nach Ansicht der Verbraucherzentrale die Karte zurückgeben und den Eintrittspreis sowie etwaige Vorverkaufsgebühren und Versandkosten zurückverlangen.
Manchmal ist die Vorfreude so groß, dass man ein wenig schusselig wird und das so wichtige Ticket verloren geht. Der Veranstalter ist in diesem Fall nicht dazu verpflichtet, Ihnen ein neues auszustellen. Natürlich haben Sie aber die Möglichkeit, sich an die Vorverkaufsstelle oder den Tickethändler zu wenden und aus Kulanz um ein Ersatzticket zu bitten. Bei elektronischen Tickets ist es auch eine Option, sie einfach erneut über den jeweiligen Kundenaccount des Tickethändlers auszudrucken oder sich die E-Mail mit der Datei noch einmal zusenden zu lassen.
Die Kolumne „Mein guter Rat“ erscheint jeweils donnerstags.
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