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Kolumne – Mein guter Rat

© Tagesspiegel

Mein guter Rat: Vorsicht vor der Haftungsgefahr beim Hoverboard

Skateboards mit Elektroantrieb sind beliebt bei Kindern und Jugendlichen. Das Problem: Bei Unfällen auf öffentlichen Straßen zahlt keine Versicherung. Das kann extrem teuer werden.

Eine Kolumne von Dörte Elß

Wer Kinder hat, Nichten, Neffen oder Enkel, der hat vielleicht schon einmal mit dem Gedanken gespielt, ihnen ein ganz besonderes Geburtstagsgeschenk zu machen: ein Hoverboard, E-Skateboard oder E-Longboard.

Hoverboard

© REUTERS/Lucy Nicholson

Sie erreichen mit diesem Gerät Geschwindigkeiten von bis zu 30 Kilometer pro Stunde und gelten damit als Kraftfahrzeuge. Sie sind jedoch für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen und dürfen nur auf Privatgelände gefahren werden, weil sie weder über einen Sitz noch über einen Lenker, Bremsen oder Beleuchtung verfügen. Deshalb ist hier auch keine Kfz-Versicherung möglich.

Nutzt die oder der Beschenkte das Board, obwohl verboten, auf öffentlichen Straßen oder Wegen, greift auch keine private Haftpflichtversicherung. Verschuldet Ihr Enkel oder Neffe mit dem Fahrzeug dort einen Unfall, haftet also keine Versicherung für Schäden Dritter. Im schlimmsten Fall kommt es zu Personenschäden mit Kosten in Millionenhöhe. Dies bedeutet dann für den Zahlungspflichtigen in der Regel eine lebenslängliche Verschuldung.

Überlegen Sie sich also gut, womit Sie Ihren Angehörigen eine Freude machen möchten, damit diese nicht in Leid umschlägt, wenn ein Unfall passiert. Vielleicht gehen Sie noch einmal in sich und suchen lieber nach alternativen Geschenkideen. Es sei denn, Sie haben so viel Platz, dass Ihr Kind oder Neffe ihn als Fahrstrecke nutzen kann. Aber ich nehme an, dies können die wenigsten von uns bieten.

Glücklicherweise dürfen Sie Boards straßenverkehrsrechtlich aber auch beispielsweise im Hofbereich einer Wohnanlage und auf nicht öffentlichen Wegen nutzen. In Berlin bieten sich dafür zahlreiche Optionen, die Sie einfach suchen und finden müssen. Vielleicht möchten Sie sich ja auch selbst mit so einem Fahrzeug beschenken – auf eigene Gefahr sozusagen.

Diese Kolumne über Verbraucherschutzthemen erscheint mittwochs.

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