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© Kai-Uwe Heinrich

Mögliche Erweiterung der Geflüchteten-Unterkünfte: Sportflächen sollen auf dem Tempelhofer Feld bleiben können

Der Stadtentwicklungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses debattiert über die Änderung des Tempelhofer-Feld-Gesetzes. Hat sie Auswirkungen für eine mögliche Randbebauung?

Berlins schwarz-rote Koalition will die Sportnutzungen auf dem Tempelhofer Feld absichern, auch wenn die Flächen für eine Erweiterung der Geflüchtetenunterkünfte genutzt werden sollten. Ein entsprechendes Dokument war am Montagmorgen kurz vor der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses verschickt worden, bei dem die rechtliche Absicherung und mögliche Erweiterung der Geflüchtetenunterkünfte auf dem Tempelhofer Feld auf der Tagesordnung stand. Die Flächen, die für eine eventuelle Erweiterung angedacht sind, werden aktuell von Sportvereinen sowie dem Zirkusprojekt Cabuwazi genutzt.

Hierfür will die Koalition das Tempelhofer Feld-Gesetz ändern. Es soll sicherstellen, dass das ehemalige Flughafengelände dauerhaft als Freifläche gesichert bleibt. Es wurde 2014 durch einen Volksentscheid in Kraft gesetzt.

Aktuell laufen zwei Debatten um den weiteren Umgang mit diesem Gesetz: Die eine dreht sich um eine mögliche Randbebauung, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Eine Änderung des Tempelhofer Feld-Gesetz für eine solche Randbebauung stünde allerdings erst nach der angekündigten Bürgerwerkstatt und dem folgenden Ideenwettbewerb für die Bebauung an.

Kritiker fürchten Randbebauung durch die Hintertür

Das am Montag verhandelte Gesetz beschäftigt sich hingegen mit den Voraussetzungen für die Geflüchtetenunterbringung, die auf dem Gelände bereits praktiziert wird. Momentan ist sie rechtlich lediglich geduldet. Die Koalition will sie durch die Gesetzesänderung absichern. Kritiker befürchten allerdings, dass die Gesetzesänderung bereits der Vorbereitung auch der Randbebauung durch die Hintertür dient. Bereits im November hatte sich der Senat auf eine Änderung des Gesetzes geeinigt, die Details werden aktuell in den zuständigen Ausschüssen verhandelt.

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Hektar des Tempelhofer Feldes sollen durch die Gesetzesänderung für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten genutzt werden können

Die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen verwahrten sich in der Ausschuss-Sitzung gegen die Vermutung, beide Planungen hingen miteinander zusammen: In der öffentlichen Debatte würden „häufig verschiedene Dinge durcheinander geworfen“, meinte der SPD-Abgeordnete Mathias Schulz. Auch deswegen sei es den Koalitionsfraktionen wichtig klarzustellen: „Wenn diese Sportflächen tatsächlich gebraucht werden sollten, bekommen sie auf dem Feld eine Ersatzfläche und auch die Anlagen werden ersetzt“, so Matthias Schulz zum Änderungsantrag.

Wir reden heute nicht über eine Randbebauung des Tempelhofer Feldes.

Christian Gräff, Abgeordneter der CDU

Sein Koalitionskollege Christian Gräff von der CDU pflichtete ihm bei. Es seien wegen der Sportflächen „Ängste geschürt worden“, die man nun mit der Änderung im Gesetzesvorschlag ausräumen wolle: „Wir reden heute nicht über eine Randbebauung des Tempelhofer Feldes.“

Die Opposition sieht das anscheinend anders: „Selbstverständlich sehen wir in dem Antrag eine Vorbereitung der Bebauung des Tempelhofer Feldes“, meinte Susanna Kahlefeld von den Grünen. Bislang sei es immer schwierig gewesen, auch nur Infocontainer oder Toiletten auf dem Feld aufzustellen, selbst wenn diese nur auf dem Boden aufsetzten und keine Arbeiten im Boden dafür nötig seien. „Sportanlagen an anderen Stellen des Tempelhofer Feld zu bauen, würde viel tiefer eingreifen. Und dafür müssten Sie dann auch das THF-Gesetz ändern!“

Und die Linken-Abgeordnete Elif Eralp meinte: Die Massenunterbringung in Containern am Tempelhofer Feld sei für Geflüchtete ohnehin nicht geeignet. Das Problem sei vielmehr, dass die Geflüchteten auch mit einem entsprechenden Aufenthaltsstatus keine reguläre Unterkunft fänden: „Es gibt kein Problem mit Geflüchteten-Unterbringungen, sondern mit bezahlbarem Wohnraum.“

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