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Einsatz nur mit Schutzmasken. Polizisten sperren das Jobcenter Pankow ab, nachdem dort eine Frau zusammengebrochen war und ein Ebola-Verdacht nicht ausgeschlossen werden konnte.

© dpa

Ebola-Verdacht in Berlin: Der Amtsarzt muss als erstes alarmiert werden

Das Vorgehen beim Verdacht einer hochinfektiösen Krankheit ist genau geregelt. Erst muss der Amtsarzt alarmiert werden. Er veranlasst dann alles Weitere.

Die Gesundheitsbehörden sind mit dem Ablauf des ersten Ebola-Alarms in Berlin zufrieden. Der Fall habe gezeigt, „dass die Behörden und Einrichtungen in einem solchen Fall einer biologischen Gefahrenlage gut zusammenarbeiten“, sagte Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU). Am Dienstag war eine Frau im Jobcenter Pankow zusammengebrochen; da sie vorher in einem westafrikanischen Land war, wurde sie als „Ebola-Verdachtsfall“ eingestuft. Das Jobcenter wurde abgesperrt, 600 Besucher und Mitarbeiter durften die Behörde zunächst nicht verlassen. Ein Ebola-Verdacht bestätigte sich nicht, die Frau ist an Malaria erkrankt.

Laut Gesundheitsverwaltung war es am Dienstag richtig, dass die Vorsorgemechanismen griffen, auch wenn in diesem Fall nur ein Kriterium für einen berechtigten Ebola-Verdachtsfall erfüllt war: Die Frau hatte hohes Fieber. „Nachdem die Frau zusammengebrochen war und sich doch schnell eine starke Unruhe ausbreitete, sind die getroffenen Vorsichtsmaßnahmen nachvollziehbar“, sagte eine Sprecherin. In dem Moment konnte man dann auch nicht mehr alle anderen Kriterien abfragen, es musste ja auch zügig gehandelt werden.

Sobald der Verdacht auf eine hochinfektiöse, lebensbedrohliche Erkrankung besteht, muss der bezirkliche Amtsarzt kontaktiert werden, der dann alle notwendigen Schritte einleitet. Dazu gibt es eine 24-Stunden-Rufbereitschaft in den Berliner Bezirken.

Wichtig ist in diesen Fällen immer, die Kontaktpersonen zu ermitteln und zu isolieren. Da Ebola nur durch Körperflüssigkeiten übertragen werden kann, reicht ein bloßes gemeinsames Verweilen in einem Raum zur Übertragung nicht aus. Auch kann die Krankheit nicht schon vom Zeitpunkt der Ansteckung weiter übertragen werden, sondern erst bei Ausbruch. Der Ebola-Verdacht stand in diesem Fall beim ersten Anruf noch nicht im Raum. Auf dem Feuerwehrprotokoll des Anrufs um 10.46 Uhr wurde als mögliche Krankheit Malaria vermerkt, versehen mit mehreren Ausrufezeichen. Es ist möglich, dass die Frau noch selber angegeben hat, an Malaria erkrankt zu sein. Aus diesem Grund kam auch ein normaler Rettungswagen zum Einsatz und nicht das Spezialfahrzeug für hochinfektiöse Patienten, das quasi schon als fahrende Isolierstation gilt. Erst als es von den Sanitätern hieß, dass die Frau zuvor in Afrika war, habe der Notarzt die Möglichkeit einer Ebola-Infektion nicht mehr ausgeschlossen. Daraufhin liefen sämtliche Maßnahmen an. Anders als zunächst berichtet, kam der Hinweis auf die Krankheit demnach nicht von einer Mitarbeiterin des Jobcenters.

Der betroffenen Patientin geht es nach Angaben der Charité inzwischen deutlich besser. Die Therapie habe gut angeschlagen.

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