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Hundehalter demonstrierten im Februar gegen das seit 1. Januar 2022 geltende Hunderegister vor dem Abgeordnetenhaus.

© Jörg Carstensen/dpa

Kampf gegen illegalen Welpenhandel: Berliner Senat denkt über Pflicht zum Herkunftsnachweis für Hunde nach

Hundehalter in Berlin müssen künftig die Herkunft ihres Haustiers möglicherweise nachweisen. Auch Katzenhalter müssen neue Regeln beachten.

Im Kampf gegen den illegalen Handel mit Welpen könnten Hundehalter in Berlin künftig einen Herkunftsnachweis ihrer Haustiere vorlegen müssen. „Wenn ein Herkunftsnachweis zum Welpenschutz sinnvoll sein könnte, dann sollten wir über eine Anpassung des Hundegesetzes reden“, sagte der für den Bereich Tierschutz zuständige Staatssekretär Markus Kamrad (Grüne) am Donnerstag im Umweltausschuss des Abgeordnetenhauses.

„Das würde den Kampf gegen den Welpenhandel über das Hunderegister befördern.“ Zuvor hatte der stellvertretende Vorsitzende des Tierschutzvereins Berlin Dirk Schäuble eine entsprechende Regelung ins Spiel gebracht. Gänzlich offen ist, wann das Hundegesetz um eine solche Passage ergänzt werden könnte.

Der Ausschuss diskutierte am Donnerstag über das zu Jahresbeginn in Berlin eingeführte Hunderegister. Seit 1. Januar müssen Herrchen und Frauchen ihre Tiere beim Land anmelden. Hinterlegt werden dabei neben Namen und Adresse der Halter:innen die 15-stellige Nummer des Transponders der Hunde sowie die Rasse der Tiere. Dafür müssen die Besitzer 17,50 Euro zahlen.

Zum Start des Hunderegisters gab es heftige Kritik der Halter:innen. Eine Petition gegen die Regel kam zuletzt auf mehr als 10.000 Unterschriften. Für viele kam die neue Regelung überraschend, was auch der fehlenden Kommunikation vor Einführung der neuen Regelung geschuldet war, wie Kamrad selbstkritisch zugab.

Neu sind die Pläne jedoch nicht. Noch unter dem damaligen Senator Thomas Heilmann (CDU) wurde 2016 mit einer Änderung des Hundegesetzes beschlossen, das Register Anfang 2022 einzuführen.

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Mit einem Antrag zur Änderung des Gesetzes wandte sich die FDP am Donnerstag gegen das Hunderegister. „Die Berliner Landesbediensteten haben wirklich keinen Mangel an staatlichen Aufgaben.“ Auf ein „neues Bürokratiemonster“ solle verzichtet werden, sagte Holger Krestel (FDP).

Neben dem Aufwand für die Verwaltung und die Besitzer:innen kritisierte der Liberale, dass sich die Pflicht nicht durchsetzen lasse. Dies zeige sich heute bereits bei der Hundesteuer, bei der die Hälfte aller Tiere in der Stadt nicht erfasst sei. Statt eines Landesregisters sieht der Vorschlag der FDP daher vor, dass die Tiere verpflichtend bei den bereits bestehenden, privaten Haustierregistern gemeldet werden müssen.

Staatssekretär Kamrad: Hunderegister soll Gefährlichkeit von Hunderassen klären

Das sei nicht ausreichend, sagte Kamrad. „Wesentliche Aspekte des Hunderegisters sind über den Alternativvorschlag überhaupt nicht darstellbar.“ So diene die neue Regelung auch der Bewertung der Gefährlichkeit von Hunden. „Wir können aus den Daten auch ableiten, wo wir Hundeauslaufgebiete planen müssen.“

Unterstützung bekam Kamrad von Dirk Schäuble vom Tierschutzverein, der die Berliner Tierheime betreut. Demnach gebe es in der Stadt etwa 60.000 unregistrierte Hunde, deren Besitzer schwer zu finden seien. „Eine verpflichtende Registrierung ist ein erheblicher Vorteil in der täglichen Arbeit und erleichtert das Zurückführen.“

Katzenhalter müssen freilaufende Tiere bis zum Sommer registrieren

Ein Hund verursache im Laufe seines Lebens Kosten von 12.000 bis 17.000 Euro, sagte er. Damit, so Stefan Taschner, tierschutzpolitischer Sprecher der Grünen, relativiere sich die Aufregung über die einmaligen Registrierungskosten von 17,50 Euro sehr. „Das sind 0,1 Prozent der Kosten, die ein Hund insgesamt ausmacht.“

Noch längst sind nicht alle Hunde in Berlin im neuen Register gemeldet. "Bisher sind rund 15.650 Hunde registriert", teilte ein Sprecher der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz mit. Schätzungsweise leben in der Hauptstadt 100.000 Hunde.

Es dürfte nicht das letzte Mal sein, dass Verwaltung und Tierhalter:innen aneinander geraten: Nach der im 2021 beschlossenen Katzenschutzverordnung müssen Tiere, die Haus und Wohnung verlassen, bis zum Frühsommer kastriert und registriert werden.

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