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© dpa/Sebastian Gollnow

Update

Kein Freitesten mehr notwendig: Senat lockert Corona-Isolationspflicht in Berlin

Die Maskenpflicht im Nahverkehr in Berlin läuft am 2. Februar aus. Alle übrigen Corona-Schutzmaßnahmen wurden vorerst bis zum 12. Februar verlängert.

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Der Berliner Senat hat die Auflagen zur Corona-Isolationspfllicht in Berlin gelockert. Demnach wird ab dem 16. Januar kein negativer Coronatest mehr erforderlich sein, um die Isolation zu beenden.

Voraussetzung dafür ist, dass der Infektionsnachweis fünf Tage her ist und die entsprechende Person 48 Stunden lang keine Symptome hatte. Bisher kann die Isolation nach fünf Tagen nur dann beendet werden, wenn zusätzlich zur Symptomfreiheit ein negativer Schnelltest vorliegt.

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Der Senat beschloss auf seiner Sitzung am Dienstag auch das Ende der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. Diese soll, wie in Brandenburg, mit Beginn des 2. Februars auslaufen. Anstelle einer Pflicht soll es eine Empfehlung geben, eine medizinische Schutzmaske weiterhin in Bahnen und Bussen zu tragen. Alle übrigen Schutzmaßnahmen, wie etwa die Isolationspflicht im Allgemeinen und die Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen, bleiben zunächst bestehen.

Eine entsprechend geänderte Corona-Schutzverordnung hat der Berliner Senat am Dienstag beschlossen. Sie gilt zunächst bis zum 12. Februar. Ob sie danach ausläuft oder noch einmal verlängert wird, ist offen. Nach Tagesspiegel-Informationen will der Senat Anfang Februar dazu erneut beraten.

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