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Justizia Figur auf dem Alten Rathaus in Potsdam, Justiz, Rechtsprechung, Gericht, Urteil

© Andreas Klaer

Update

Platzvergabe an Internationalen Schulen rechtswidrig: Berliner Bildungsverwaltung will Verordnung anpassen

Die Platzvergabe an Staatlichen Internationalen Schulen in Berlin ist voraussichtlich rechtswidrig. Die Bildungsverwaltung verzichtet auf eine Beschwerde. Betroffenen Kinder werden aufgenommen.

| Update:

Die Staatlichen Internationalen Schulen Berlins müssen nach einer Gerichtsentscheidung zunächst weitere Kinder aufnehmen. Die Schulplatzvergabe an Erstklässler für das Schuljahr 2023/2024 sei voraussichtlich rechtswidrig gewesen, das hat das Verwaltungsgericht Berlin in entsprechenden Eilverfahren entschieden. Die Nelson-Mandela-Schule in Wilmersdorf muss deswegen vorläufig vier Kinder aufnehmen, die Wangari-Maathai-Internationale-Schule im selben Bezirk zwölf Kinder.

Damit haben sich die Betroffenen erfolgreich gegen eine Änderung des Auswahlverfahrens durch die Senatsbildungsverwaltung gewehrt. Diese teilte mit, dass sie darauf verzichtet: „Die Kinder werden selbstverständlich aufgenommen und die Verordnung wird entsprechend angepasst“, erklärte ein Sprecher.

Seit dem Bestehen der beiden Internationalen Schulen verliert die Bildungsverwaltung immer wieder vor dem Verwaltungsgericht. Kaum eine andere Schule ist derart häufig von Klagen zurückgewiesener Familien betroffen. Zuständig für das Aufnahmeverfahren ist nicht der Bezirk, weil es sich um eine zentral verwaltete Schule handelt.

Die Senatsverwaltung hat laut Gericht ohne Ermächtigungsgrundlage gehandelt, indem sie durch eine rein verwaltungsinterne Regelung von dem gesetzlich vorgesehenen Vergabeverfahren abgewichen sei. Die Bildungsverwaltung hatte eine neue Bewerbergruppe gebildet mit Kindern aus „international mobilen“ Familien, worunter etwa Beschäftigte von globalen Unternehmen oder Forscher fallen. Diese Gruppe ist gegenüber den dauerhaft in Berlin lebenden Kindern privilegiert.

Da das Aufnahmeverfahren nicht wiederholbar sei, gebiete das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz, sämtlichen Bewerberkindern der Eilverfahren vorläufig einen Schulplatz zur Verfügung zu stellen. Durch die vorläufige Aufnahme von weiteren Kindern an der Nelson-Mandela-Schule bzw. an der Wangari-Maathai-Internationale-Schule würden weder die Funktionsfähigkeit der Schulen noch die Grenzen ihrer Aufnahmekapazität überschritten. 

Wie Schulplätze an Berlins Staatlichen Internationalen Schulen vergeben werden

Laut Verwaltungsgericht ist die Vergabe von verfügbaren Schulplätzen an Berlins Staatlichen Internationalen Schulen in einer Verordnung geregelt. 20 Plätze können je Klasse verteilt werden. Dabei sind zehn Plätze für dauerhaft in Berlin wohnende Kinder mit deutscher oder englischer Muttersprache vorgesehen, zehn weitere Plätze stehen Kindern aus hochmobilen Familien, insbesondere Mitarbeitern von diplomatischen Vertretungen, zur Verfügung. Pro Klasse können zwei weitere Plätze mit kurzfristig hinzukommenden Kindern aus hochmobilen Familien besetzt werden.

„Von diesen gesetzlichen Vorgaben ist die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung für das Schuljahr 2023/2024 gezielt abgewichen“, so das Verwaltungsgericht. Mit Hinweis auf ein verändertes Mobilitätsverhalten in den letzten Jahren und die Abnahme von Bewerberkindern aus hochmobilen Familien hatte die Senatsverwaltung im Vorgriff auf eine beabsichtigte Änderung intern eine abweichende Verteilung festgelegt: Während das Kontingent für dauerhaft in Berlin lebende Familien unverändert blieb (zehn Kinder je Klasse), wurden die übrigen zehn Plätze je Klasse für eine neu gebildete Gruppe der Kinder aus „international mobilen“ Familien vorgesehen.

Neue Gruppe „internationaler mobiler“ Familien

Als „international mobile“ Familie verstand man sowohl hochmobile Familien – diese auch bevorzugt – als auch mobile Familien. Als mobil angesehen wurden Personen, die durch ihre Tätigkeit in internationalen Unternehmen, zu Forschungszwecken oder zur beruflichen Weiterbildung ihren Lebensmittelpunkt verlagern müssen, mit eher kurzzeitigen Aufenthalten in Berlin und im Ausland.

So erhielten für die drei ersten Klassen der Nelson-Mandela-Schule 30 dauerhaft in Berlin lebende Kinder, sieben hochmobile und fünf mobile Kinder einen positiven Aufnahmebescheid. In die zwei ersten Klassen der Wangari-Maathai-Internationale-Schule wurden (wegen eines Zwillingspärchens) 21 dauerhaft in Berlin lebende Kinder, zwei hochmobile Kinder und neun mobile Kinder aufgenommen. (mit dpa)

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