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An einem Gymnasium in Ribnitz-Damgarten rückte die Polizei wegen Screenshots von rechtsextremen Social-Media-Inhalten auf dem Handy einer Schülerin an. Der Verdacht hatte sich jedoch nicht bestätigt. Jetzt klagt die Mutter der 16-Jährigen wegen des Vorfalls.

© IMAGO/Marc Stinger

Schülerin unter falschem Verdacht : Mutter reicht nach Polizeieinsatz an Gymnasium Klage ein

Der Fall von Social-Media-Posts einer Schülerin in Ribnitz-Damgarten, deretwegen der Schulleiter die Polizei holte, hat für Aufruhr gesorgt. Jetzt klagt die Mutter wegen des Einsatzes.

Nach dem Polizeieinsatz an einer Schule im mecklenburg-vorpommerischen Ribnitz-Damgarten hat die Mutter der betroffenen Schülerin Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald eingereicht. Die Klage habe das Ziel, das Verhalten von Polizei und Schulleitung als unrechtmäßig festzustellen, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag zum Eingang der Klage am selben Tag.

Der Streit um den Polizeieinsatz hatte bundesweit und darüber hinaus für Aufmerksamkeit gesorgt. Beamte waren Ende Februar wegen des Verdachts in das Gymnasium gekommen, eine 16-Jährige habe möglicherweise staatsschutzrelevante Inhalte über Social-Media-Kanäle verbreitet. Der Verdacht hatte sich nicht bestätigt. Nach ersten Medienberichten ging es dabei um ein auf Social Media geteiltes Schlumpf-Video mit Bezug zur AfD.

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Später hatten die Behörden klargestellt, dass Anlass vielmehr mehrere Screenshots von einem Social-Media-Account der Schülerin bei TikTok gewesen seien. Dabei war etwa von Schriftzügen die Rede, „die dem rechtsextremistischen Spektrum zuzuordnen sind, sowie Runenzeichen und altdeutsche Schrift mit Lorbeerkranz“. Laut Klage, die der dpa vorliegt, sei die Gefährderansprache rechtswidrig gewesen, ebenso die erfolgte Alarmierung der Polizei durch die Schulleitung und die zuvor unterlasse Benachrichtigung der Erziehungsberechtigen.

Landesbildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) und Landesinnenminister Christian Pegel (SPD) hatten im Bildungsausschuss des Landtags das Vorgehen des Schulleiters und der Beamten verteidigt, die das Mädchen aus dem Unterricht holen ließen und mit ihm im Schulleiterzimmer ein Gespräch führten. Sie hätten richtig und angemessen gehandelt, hatten beide Minister erklärt.

Das Bildungsministerium hatte erklärt, Schulleitungen in MV seien gehalten, die Polizei einzuschalten, wenn bei Besitz, Erstellung und/oder Verbreitung von Textnachrichten, Fotos oder Videos ein strafrechtlicher Hintergrund nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden könne. (dpa)

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