zum Hauptinhalt

Das Persönlichkeitsrecht ist ein hohes Gut; und gut darum, dass das Bundesverfassungsgericht gelegentlich dessen Umfang ausmisst – aber damit auch dessen Grenzen. Der Abriss eines als unbau- oder zumindest unbezahlbar erkannten Gebäudes fällt jedenfalls nicht unter das Verdikt der Verletzung des Persönlichkeitsrechts.

Die Demokratiebewegung in der Ukraine ist stark, hat aber noch lange nicht gewonnen

Von Christoph von Marschall

… hat schon begonnen.“ Brutaler sind die Vereinten Nationen selten vorgeführt worden: Am Sonntag noch war der UN-Sicherheitsrat zu Gast bei Ruandas Präsident Paul Kagame in Kigali und reiste dann zur UN-Friedensmission ins Nachbarland Kongo weiter.

Von Hans Monath