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Man kann ja den Flugbetrieb einschränken: Air Berlin

© dpa

BER-Debakel: Ein Genickbruch für Air Berlin?

Mehdorn und Wowereit lächeln die Schadensersatzansprüche von Air Berlin beiseite: Die Airline hätte ja ihren Betrieb trotz BER-Debakel ändern können. Eine gefährliche Haltung, die noch teuer werden kann.

Air Berlin „stand und steht es jederzeit frei, den Flugbetrieb in Berlin einzuschränken, umzustrukturieren oder zu verlagern“, argumentieren die Rechtsanwälte der Flughafengesellschaft – und wollen so angekündigte Schadenersatzansprüche, die die Airline wegen der nicht erfolgten BER-Eröffnung erheben will, abwehren.

Solche Aussagen lassen sich leicht als das Klappern abtun, das zum Handwerk von Juristen gehört. So macht es Hartmut Mehdorn, der die Klage als Air-Berlin-Chef einst anstrengte und sie nun als Flughafenchef abwehren (lassen) muss. Oder man kann schweigen: wie Berlins Regierender Klaus Wowereit, der kommissarische Aufsichtsratschef der Flughäfen. Hinter ihrem Kleinreden und Wegducken steckt aber mehr.

Das dürften auch die weit über einhundert anderen Airlines oder Einzelhändler ahnen, die noch Ansprüche anmelden könnten. Für sie liefern die nun öffentlich gewordenen Zitate der Anwälte wertvolle Hinweise über die aggressive Verteidigungsstrategie der Flughäfen. Die Eigentümer Bund, Berlin und Brandenburg wollen möglichst billig aus der Sache rauskommen. Eine riskante Taktik: Sollte das BER-Debakel Unternehmen, etwa Air Berlin, das Genick brechen, wird es am Ende noch viel teurer – für die Region und ihre Steuerzahler insgesamt.

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