zum Hauptinhalt
Ein Schild mit der Aufschrift Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg steht vor dem Eingang der Behörde. Der baden-württembergische Verfassungsschutz darf die Südwest-AfD bis auf weiteres als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. (Archivfoto)

© dpa/Bernd Weißbrod

AfD-Eilantrag in Baden-Württemberg gescheitert: Landesverfassungsschutz darf Partei vorerst weiter beobachten

Das Verwaltungsgericht Stuttgart sieht beim AfD-Landesverband Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) begrüßte die Entscheidung.

Der AfD-Landesverband Baden-Württemberg ist mit einem Eilantrag gegen seine Beobachtung durch den Landesverfassungsschutz gescheitert.

Das Verwaltungsgericht in Stuttgart teilte am Mittwoch mit, dass die Beobachtung voraussichtlich rechtmäßig sei und es den Antrag der Partei abgelehnt habe. Der Verfassungsschutz hatte im Juli 2022 mitgeteilt, dass er die baden-württembergische AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachte.

Im Januar klagte der AfD-Landesverband dagegen und stellte zugleich den Eilantrag, der nun scheiterte. Damit darf der baden-württembergische Verfassungsschutz die Partei vorläufig weiter beobachten. Es bestünden tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen, erklärte das Gericht. Dabei gehe es um ein Verhalten, das sich gegen die Menschenwürde richte.

„Volksbegriff“ der AfD in Baden-Württemberg könnte laut Gericht gegen die Menschenwürde verstoßen

Es gebe Anhaltspunkte für die Vorstellung im AfD-Landesverband, dass das deutsche Volk in seinem ethnischen Bestand erhalten bleiben solle und ethnisch „Fremde“ ausgeschlossen werden sollten.

Zwar hatte das Gericht keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass eine Partei für eine restriktive Einwanderungspolitik eintritt. Wenn allerdings das erklärte Ziel sei, „das deutsche Volk in seinem ethnisch-kulturellen Bestand zu erhalten“, könne dies Anhaltspunkt für ein „ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis“ sein.

Ein „völkisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff“ aber verstoße gegen die Menschenwürde, welche die prinzipielle Gleichheit aller Menschen umfasse. Auch rassistische Diskriminierung und das Behandeln bestimmter Gruppen als Menschen zweiter oder dritter Klasse beeinträchtige die Menschenwürde.

Außerdem gebe es Anhaltspunkte dafür, dass Muslimen in dem AfD-Landesverband undifferenziert die Verantwortung für Missstände zugewiesen werde, um bei Zuhörern Hass oder Neid hervorzurufen.

Verfassungsschutz hat AfD in Sachsen-Anhalt und Thüringen als gesichert rechtsextrem eingestuft

Im September hatte bereits der bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass der dortige Landesverfassungsschutz die AfD in Bayern beobachten darf. Am Dienstag gab der Landesverfassungsschutz in Sachsen-Anhalt bekannt, dass er den sachsen-anhaltischen AfD-Landesverband inzwischen als gesichert rechtsextremistisch einstufe. Es ist nach dem thüringischen Landesverband der zweite, der als gesichert extremistisch eingestuft wird.

Zudem kündigte das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag an, dass es Ende Februar im Rechtsstreit zwischen dem Bundesverband der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz verhandeln will. Dabei geht es um die Einstufung der gesamten Partei als Verdachtsfall.

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) erklärte: „Diese positive Entscheidung im Eilrechtsverfahren stimmt mich optimistisch, dass das Verwaltungsgericht auch in der Hauptsache im Sinn des Verfassungsschutzes entscheiden wird.“ „Gerade in diesen schwierigen Zeiten“ sei es „gut, dass das Landesamt für Verfassungsschutz als Frühwarnsystem unserer Demokratie seine Arbeit machen kann“. (AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false