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Robert Habeck, Bundeswirtschaftsminister inspiziert eine Wind-zu-Wärme-Anlage.

© action press/Chris Emil Janssen

Update

Ampel-Parteien einig bei Wärmewende: Die 5 wichtigsten Fragen und Antworten zum Heizungsgesetz

Bis tief in die Nacht verhandelten die Fraktionsspitzen von SPD, Grünen und FDP über finale Änderungen. Nun werden erste Details bekannt. Noch vor der Sommerpause soll das Gesetz durch den Bundestag.

Der Durchbruch beim Heizungsgesetz steht sinnbildlich für das zähe Ringen der Ampel-Parteien. Bis drei Uhr früh sitzen die Fraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen und FDP in der Nacht auf Dienstag zusammen, um letzte offene Streitpunkte zu klären.

Die Zeit drängt, denn die politischen Wünsche müssen im Wirtschaftsministerium noch in rechtssichere Gesetzestexte umformuliert werden.

Am frühen Morgen sickert die Einigung dann durch – doch worauf man sich geeinigt hat, bleibt zunächst unklar. So beginnt mal wieder ein Kampf um die Deutungshoheit beim Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Im Hintergrund schildern Ampel-Politiker ihre Sicht auf die Einigung, Bewertungspapiere kursieren, Statements werden verschickt. Wie so oft beim Heizungsgesetz misslingt die Kommunikation.

Doch nach und nach werden die Details der Einigung bekannt. Ein Überblick der wichtigsten Beschlüsse, die der Tagesspiegel aus Verhandler-Kreisen erfuhr:

1. Ab wann soll das Gesetz gelten?

Das Gesetz soll nun in der kommenden Woche im Bundestag verabschiedet werden und 2024 in Kraft treten. Allerdings wird die Pflicht für den Einbau neuer klimafreundlicher Heizungen an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Das war bereits im Leitplanken-Papier beschlossen worden. Erst wenn diese vorliegt, wird das Gesetz scharf gestellt.

Damit dies zeitnah geschieht, wollen SPD, Grüne und FDP Großstädte (ab 100.000 Einwohner) bereits bis 2026 zu einer solchen Wärmeplanung verpflichten. Kleinere Städte sollen maximal bis 2028 Zeit haben.

2. Welche Förderungen gibt es?

Für jeden Einbau einer klimafreundlichen Heizung soll es eine Grundförderung von 30 Prozent geben. Diese war schon im ersten, sehr umstrittenen Gesetzentwurf vorgesehen und soll sich an alle Verbraucher einkommensunabhängig richten.

70
Prozent Zuschuss sollen Verbraucher im Maximalfall für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung erhalten.

Eine neue Förderung von weiteren 30 Prozent erhalten nun Bürgerinnen und Bürger, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von weniger als 40.000 Euro haben. Wer sich zudem für eine klimafreundliche Heizung entscheidet, bevor die kommunale Wärmeplanung vorliegt, erhält eine zusätzliche Förderung von 20 Prozent.

Insgesamt soll die Förderung jedoch im Höchstfall auf 70 Prozent der Kosten gedeckelt werden. Darauf hatte die FDP gedrängt. Die Finanzierung soll über den Klima- und Transformationsfonds, der vom Wirtschaftsministerium verwaltet wird, gedeckt werden.

3. Können weiter Gas-Heizungen eingebaut werden?

Hier hatten FDP und Grüne besonders lang gestritten – am Ende setzten sich die Liberalen ein Stück weit durch. Denn bis zur Erstellung der Wärmeplanung dürfen Verbraucher auch nach dem 1. Januar 2024 Gas-Heizungen einbauen, solange diese auf klimaneutrale Gase, also Wasserstoff oder Biomethan, umrüstbar sind.

Sollte die Kommune keine Wasserstoffnetze planen, hatten die Grünen den sofortigen Ausbau der Gasheizungen gefordert. Doch nun hat man sich wohl auf ein Stufenmodell geeinigt. So muss die Gas-Heizung ab 2029 zu 15 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, 2035 dann zu 30 Prozent und 2040 zu 60 Prozent.

Wer sich also nach 2024 eine neue Gasheizung kauft, muss das 65-Prozent-Erneuerbaren-Ziel nun erst viel später erreichen. Die Grünen hoffen jedoch, dass durch ein verpflichtendes Beratungsgespräch vor dem Kauf den Verbrauchern mögliche Mehrkosten wegen des steigenden CO₂-Preises auf fossile Energien klar werden.

4. Was kommt auf Mieterinnen und Mieter zu?

Mieterbund und Mietervereine hatten zuletzt vor massiven Kosten für Mieterinnen und Mieter gewarnt. Tatsächlich werden die Kosten bei einem Heizungstausch wohl zum Teil von ihnen getragen werden.

Denn Vermieter können den Einbau klimafreundlicher Heizungen entweder über die Modernisierungsumlage oder über eine neue separate Umlage acht beziehungsweise zehn Prozent ihrer Investitionskosten weitergeben – allerdings nur dann, wenn sie eine Förderung beantragt haben. Damit die Kosten für Vermieter im Rahmen bleiben, soll eine Kappungsgrenze von maximal 50 Cent pro Quadratmeter gelten.

Mieterinnen und Mieter seien somit zu „Profiteuren der Wärmewende“ geworden, konstatierte SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert. Die 50 Cent pro Quadratmeter seien ein Kostendeckel für Mieter, sagte er dem Tagesspiegel. „Im Gegenzug profitieren sie von sinkenden Verbrauchskosten. Für zig Millionen Menschen in den deutschen Mietwohnungen ist jetzt klar, dass es eine wirklich soziale Wärmewende geben wird“, sagte Kühnert.

5. Wie geht es jetzt weiter?

Viel Zeit bleibt den Mitarbeitern im Wirtschaftsministerium nicht. Bereits am Montag soll es im Energie- und Klimaausschuss eine zweite Anhörung mit Experten und Verbänden geben. Davor muss ein neuer Gesetzestext vorliegen.

Mit letzten Änderungen kann das Gesetz dann am kommenden Donnerstag in die zweite und die finale dritte Lesung. Abschließend muss es dann noch in den Bundesrat. Ob alle Länder einer Fristverkürzung zustimmen, ist fraglich. Doch verhindern können die Bundesländer das Heizungsgesetz dann ohnehin nicht mehr.

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