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Einsatzfahrzeuge der Polizei stehen am Brandenburger Tor in Berlin.

© picture alliance/dpa/Paul Zinken

Bannmeile für Brandenburger Tor und Bundestag?: Unionspolitiker wollen Demonstrationsrecht an Nationalsymbolen einschränken

Es sind international bekannte Bauwerke in Berlin, an denen immer wieder auch protestiert wird. Abgeordnete aus CDU und CSU sehen einen „Missbrauch“ – und fordern Maßnahmen.

Proteste von Klimaschützern, „Reichsbürgern“ oder auch im Zuge der Kriege in der Ukraine oder Nahost: Bilder von Demonstrationen beispielsweise am Brandenburger Tor oder Bundestag gehen um die Welt. Politiker aus CDU und CSU stellen nun erneut das Demonstrationsrecht an solchen Gebäuden infrage.

„Wir erleben immer wieder den Missbrauch oder die Verächtlichmachung unserer Nationalsymbole wie des Brandenburger Tors zum Beispiel durch israelfeindliche Demonstranten oder Klima-Chaoten“, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt den Zeitungen der Mediengruppe Bayern von Samstag. „Viele unserer Nachbarn in Europa sind genauso fassungslos wie wir über diese Bilder aus Deutschland“, sagte er.

Dobrindt forderte zum „deutlicheren Schutz unserer Nationalsymbole“ eine „Bannmeile für diese Gebäude, in der bis auf wenige Ausnahmen Demonstrationen verboten sind“.

Ich finde, dass die Verwirklichung des Demonstrationsrechts unserer Verfassung nicht an jedem Ort passieren muss.

Thorsten Frei, Parlamentarischer Geschäftsführer der Union im Bundestag (CDU)

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Union im Bundestag, Thorsten Frei (CDU) äußerte sich dem Bericht zufolge ähnlich. „Ich finde, genau darüber muss man nachdenken.“ Frei weiter: „Auch der Bundestag hat keine Bannmeile. Ich finde, dass die Verwirklichung des Demonstrationsrechts unserer Verfassung nicht an jedem Ort passieren muss.“

Frei nannte ein Beispiel: „Als wir 2016 im Bundestag den Völkermord an den Armeniern durch die Türken anerkannt haben, empfand ich es als verstörend, dass nebenan vor dem Brandenburger Tor ein Meer aus türkischen Fahnen zu sehen war und gegen eine Entscheidung des Deutschen Bundestages gehetzt wurde.“

Dem CDU-Politiker zufolge sollte die Polizei bei der Genehmigung von Demos an diesen Orten auch stärker differenzieren: „Es macht schon einen Unterschied, ob es bei Demonstrationen an solchen neuralgischen Orten um ein wichtiges Thema deutscher Politik oder ob es um Vorgänge in anderen Ländern geht.“

Senatsverwaltung sieht hohe verfassungsrechtliche Hürden

Ebenso mache es einen Unterschied, ob dort in deutscher Sprache demonstriert werde oder in anderen Sprachen, fuhr Frei fort.„Denn im Zweifel kann man nicht sofort nachvollziehen, ob die Parolen, die dort skandiert werden, verfassungsgemäß sind.“

Bereits gut einen Monat nach den Terrorattacken der Hamas auf Israel und den sich auch in Deutschland anschließenden propalästinensischen Kundgebungen hatte es einen ähnlichen Vorstoß aus der Union gegeben. Der Berliner Senat reagierte darauf äußerst zurückhaltend.

„Ein generelles gesetzliches Verbot von Versammlungen an bestimmten Orten erscheint mit Blick auf die hohen verfassungsrechtlichen Hürden zweifelhaft“, erklärte Sabine Beikler, Pressesprecherin der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Ende der ersten Novemberwoche gegenüber dem Portal t-online.

Der grundrechtliche Schutz der Versammlungsfreiheit beinhalte auch das Selbstbestimmungsrecht über den Ort der Versammlung. „Nur einzelne Versammlungen von einem solchen generellen Versammlungsverbot auszunehmen, wäre wiederum hinsichtlich des staatlichen Neutralitätsgebots bedenklich.“

Sollten Voraussetzungen für ein Verbot nicht gegeben sein, verbiete sich grundsätzlich eine inhaltliche Bewertung des Versammlungsthemas. (lem)

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