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Nancy Faeser (SPD), Spitzenkandidatin für die Landtagswahl in Hessen

© dpa/Boris Roessler

„Echter, saublöder Fehler“: Hessen-SPD korrigiert in Wahlprogramm Passage zum Ausländerwahlrecht

Die Hessen-SPD hat sechs Monate mit sechs Jahren vertauscht. Zunächst sprach die Partei von einem „politischen Fernziel“, dann kam die Korrektur.

Die hessische SPD hat am Dienstagabend eine Passage zur Reform des kommunalen Wahlrechts für Ausländer in ihrem Wahlprogramm korrigiert. Dabei geht es um den Vorschlag der Partei, ab wann nicht aus einem EU-Land stammende Ausländer bei kommunalen Wahlen mit abstimmen können sollen.

Im Wahlprogramm der SPD wurde bislang eine Dauer von sechs Monaten genannt – das aber gehe auf einen „Übertragungsfehler“ zurück, teilte die Partei in Wiesbaden mit. Richtig sei ein Zeitraum von sechs Jahren.

Die hessische SPD um ihre Spitzenkandidatin, Bundesinnenministerin Nancy Faeser, hatte zunächst in ihrem Wahlprogramm gefordert, allen Ausländern, die mehr als sechs Monate in hessischen Kommunen leben, das kommunale Wahlrecht zu verleihen. Darüber hatte am Dienstagmorgen die „Bild“-Zeitung berichtet.

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Darauf sprach ein SPD-Sprecher mittags zunächst von einem „politischen Fernziel“dies könne Bundesland allein gar nicht entscheiden; der Bund müsse mitziehen. Am Nachmittag habe der Sprecher dann laut „Bild“ eingestanden, „dass die wahre Wurzel des Problems aber in einem echten, saublöden Fehler liegt“ und diesen am Abend korrigiert.

Es habe sich um einen „redaktionellen Fehler“ gehandelt, für den sich die Partei entschuldige. „Dass dieser Fehler zu erheblichen Irritationen in der Öffentlichkeit geführt hat, bedauere ich zutiefst“, erklärte der Generalsekretär des Hessen-SPD, Christoph Degen. Die Formulierung im Wahlprogramm sei „schlichtweg falsch“ gewesen.

In einem Fraktionspapier vom Mai 2022 sei ausdrücklich von der Forderung die Rede, das kommunale Wahlrecht nach sechs Jahren Aufenthalt zu verleihen – „daraus wurden bei der Übertragung der Position in unser Wahlprogramm sechs Monate“, erklärte Degen.

Zudem stellte er klar, dass die Forderung nach Verleihung des Kommunalwahlrechts nur für Menschen mit unbefristetem Aufenthaltstitel gelten solle – also nicht für Flüchtlinge vor ihrer dauerhaften Anerkennung. Ausländer aus EU-Staaten dürfen in Deutschland bereits seit über 30 Jahren bei Kommunalwahlen mitwählen.

Der Fehler wurde nach Angaben der SPD inzwischen in dem online gestellten Wahlprogramm korrigiert. Es sei ein Hinweis ergänzt worden, um die Änderung transparent zu machen.

Die ursprüngliche Forderung der Hessen-SPD war bei Union, FDP und AfD auf scharfe Kritik gestoßen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) etwa nannte den Sechs-Monats-Vorstoß eine „absurde Idee“; gebraucht werde vielmehr „eine wirksame Beschränkung der unkontrollierten Zuwanderung und keine Ausweitung des Wahlrechts“.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte in Berlin, der Vorstoß führe „zu einer weiteren Polarisierung“ in Deutschland und werde sich „negativ auf die Stimmungslage“ auswirken. (AFP, dpa, Tsp)

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