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Die Polizei leitete 20 Strafverfahren unter anderem wegen schweren Landfriedensbruchs, Körperverletzung, Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung oder Verstößen gegen das Versammlungsgesetz ein.

© dpa/Friso Gentsch

Razzia in Hamburg: Ermittlungen gegen islamistisches Netzwerk nach Nahost-Demonstrationen

Bei einer Razzia gegen ein islamistisches Netzwerk in Hamburg wurden die Wohnungen der Beschuldigten durchsucht. Gegen zwei Mitglieder der Gruppe „Muslim Interaktiv“ wird ermittelt.

Im Zusammenhang mit bundesweiten Demonstrationen zum Nahost-Konflikt sind Ermittler in Hamburg mit einer Razzia gegen ein islamistisches Netzwerk vorgegangen. Ermittelt werde gegen zwei Mitglieder der Gruppe Muslim Interaktiv, teilte die Staatsanwaltschaft in der Hansestadt am Freitag mit.

Sie sollen mit weiteren Beteiligten zu einer propalästinensischen Demonstration am Samstag vergangener Woche in Hamburg aufgerufen und sie trotz eines Verbots veranstaltet haben.

Währenddessen sollen weitere Mitglieder des Netzwerks Videoaufnahmen von der Demonstration in sozialen Medien hochgeladen haben. Die Ermittler werfen ihnen vor, die Versammlung damit propagandistisch ausgenutzt zu haben. Bei der Razzia wurden die Wohnungen der Beschuldigten durchsucht. Ihnen wird ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen.

Bei der Demonstration am 28. Oktober kam es zu Ausschreitungen. Kurz nach der Auflösung einer nicht genehmigten Veranstaltung mit bis zu 70 Teilnehmern hätten sich in der Nähe unvermittelt bis zu 500 Demonstranten versammelt und seien die Einsatzkräfte angegangen. Nach Angaben der Polizei wurden ihre Einsatzkräfte aus den Reihen der Versammlung „unvermittelt“ mit Flaschen und Steinen beworfen.

Darüber hinaus seien Beamte „bedrängt“ sowie „propalästinensische Parolen“ skandiert worden. Ein Großaufgebot der Polizei habe die Versammlung daraufhin aufgelöst. Drei Polizisten wurden verletzt, ein Beamter musste im Krankenhaus behandelt werden.

Zudem leitete die Polizei 20 Strafverfahren unter anderem wegen schweren Landfriedensbruchs, Körperverletzung, Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung oder Verstößen gegen das Versammlungsgesetz ein. (AFP)

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