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Aus Sicherheitsgründen sollen deutsch-türkische Abgeordnete möglichst auf den Limousinen-Service des Bundestages zurückgreifen.

© picture alliance / dpa

Folge der Armenien-Resolution: Fahrdienst für deutsch-türkische Abgeordnete

Während der aufgeheizten Debatte rund um die Armenien-Resolution wurden deutsch-türkische Abgeordnete von aus der Türkei stammenden Taxifahrern angepöbelt. Seither muss der Fahrdienst des Bundestages ein paar Dinge zusätzlich beachten.

Aus Sicherheitsgründen sollen deutsch-türkische Bundestagsabgeordnete möglichst den Limousinen-Service des Bundestages und keine Taxis nutzen. Dies empfahl der Fahrdienst des Bundestages nach den Angaben von Thomas Mohnke, des Vorsitzenden des Beirates des vom Bundestag beauftragten Limousinenservice Rocvin, unmittelbar nach der Verabschiedung der Armenien-Resolution im vergangenen Juni. Der Grund: Nach Informationen des Tagesspiegels waren in der aufgeheizten Diskussion im Zuge der Verabschiedung der Resolution mehrere deutsch-türkische Bundestagsabgeordnete von aus der Türkei stammenden Taxifahrern bei Fahrten in der Hauptstadt angepöbelt worden. Inzwischen habe sich die Lage aber wieder beruhigt, hieß es weiter.

Auf Anfrage erklärte die Pressestelle des Bundestages, die Parlamentsverwaltung habe die Fraktionen darauf hingewiesen, dass eine Nutzung des Fahrdienstes für Abgeordnete im Rahmen der Amtsausstattung täglich zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich sei. Eine entsprechende Empfehlung habe es aber nicht gegeben.

Grundsätzlich können Abgeordnete selbst entscheiden, ob sie kostenfreie „Mandatsfahrten“ in Berlin und zum Flughafen Schönefeld mit dem Taxi, dem Limousinenservice oder der BVG unternehmen. Taxis werden vom Bundestag häufig dann geordert, wenn Fahrzeuge des Limousinenservice – etwa in Sitzungswochen – nicht mehr zur Verfügung stehen. Thomas Mohnke vom Limousinenservice Rocvin wies zudem darauf hin, dass der Fahrdienst über sicherheitsüberprüftes Personal verfüge.

Erdogan hatte die Armenien-Resolution scharf kritisiert

Im Juni hatte der Bundestag das Massaker, dem im Osmanischen Reich 1915 bis zu 1,5 Millionen Armenier zum Opfer fielen, in einer Resolution mit einer breiten Mehrheit als „Völkermord“ eingestuft. Bereits vor der Abstimmung hatte der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan davor gewarnt, dass die Verabschiedung zu einer Schädigung der Beziehungen zwischen der Türkei und Deutschland führen werde. Nach der Verabschiedung der Resolution hatte Erdogan die Abstammung der an der Abstimmung beteiligten türkischstämmigen Abgeordneten in Frage gestellt. „Manche sagen, das seien Türken“, hatte Erdogan gesagt. „Was denn für Türken bitte? Ihr Blut muss durch einen Labortest untersucht werden.“ Den Grünen-Vorsitzenden Cem Özdemir, der zu den Initiatoren der Resolution zählte, bezeichnete Erdogan außerdem einen „Besserwisser“.

Die Armenien-Resolution ist rechtlich nicht bindend. Auf diesen Umstand hatte anschließend die Bundesregierung hingewiesen und die Wogen im Verhältnis zur Türkei wieder geglättet – mit der Folge, dass Bundestagsabgeordnete Anfang Oktober die türkische Luftwaffenbasis Incirlik besuchen konnten. Dort sind rund 250 deutsche Soldaten stationiert.

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