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Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz, während eines Interviews mit der Deutschen Presse-Agentur dpa.

© dpa/Britta Pedersen

Ganz im Geist der Verfassung: Buschmann verbucht Selbstbestimmungsgesetz als Erfolg der Ampel

Während die Regierung laut Bundesjustizminister Buschmann hinter dem Entwurf steht, sieht die CDU darin weiterhin eine Gefahr.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht im Gesetzentwurf für eine leichtere Änderung des Geschlechtseintrags den Erfolg der Ampel-Koalition. „Wir haben jetzt einen Gesetzentwurf, hinter dem die gesamte Bundesregierung steht und der allen Bedenken - und seien sie noch so fernliegend - Rechnung trägt. Das ist ein großer Erfolg“, sagte Buschmann dem Tagesspiegel.

Auf die sicherheitspolitischen Bedenken sei in aller Gründlichkeit eingegangen worden. Man müsse allerdings bedenken, worum es eigentlich gehe: „Um die Freiheit und die Würde von transgeschlechtlichen Menschen. Der Staat darf sie nicht länger wie Kranke behandeln“, sagte er. Es sei ein Gesetz „ganz im Geist“ der Verfassung.

Das Bundeskabinett will an diesem Mittwoch das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz auf den Weg bringen. Künftig soll jeder Mensch in Deutschland sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können.

Das Gesetz richtet sich laut Familien- und Justizministerium an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. „Trans“ sind laut Gesetzentwurf Personen, die sich nicht oder nicht nur mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. „Inter“ bedeute, angeborene körperliche Merkmale zu haben, „die sich nach medizinischen Normen nicht eindeutig als (nur) männlich oder (nur) weiblich einordnen lassen“. „Nicht-Binär“ wird als Selbstbezeichnung für Menschen, die sich weder als Mann noch als Frau identifizieren, definiert.

Kritik am Selbstbestimmungsgesetz kommt vor allem immer wieder von der Union und der AfD. Die Union sieht Frauenrechte in Gefahr: „So überlässt das Gesetz dem Bademeister oder dem Fitnesstrainer, ob eine Transperson in die Frauenumkleide darf“, sagte die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Silvia Breher, der Deutschen Presse-Agentur.

Die Notwendigkeit von Schutzräumen werde ignoriert. Dagegen nehme die Union die Interessen aller Betroffenen ernst und sei offen für eine pragmatische Anpassung des Verfahrens zur Änderung des Namens beziehungsweise des Personenstands von transgeschlechtlichen Menschen. „Das Gesetz sieht aber eine völlige Trennung von rechtlichem und biologischem Geschlecht vor. Eine solche Beliebigkeit der Geschlechterzuordnung lehnen wir entschieden ab“, so Breher. (Tsp, dpa)

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