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Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz, spricht auf einer Pressekonferenz.

© dpa/Hannes P Albert

Richter soll zustimmen : Justizminister definiert konkrete Vorgaben für V-Leute

Der Einsatz von sogenannten Vertrauenspersonen soll zukünftig einer gerichtlichen Kontrolle unterliegen. Das steht in Buschmanns Entwurf für den Einsatz von V-Leuten zur Straftatenverfolgung.

Für den Einsatz sogenannter V-Leute zur Verfolgung von Straftaten sollen nach dem Willen von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) künftig klare gesetzliche Regelungen gelten.

Wie bei anderen verdeckten Maßnahmen solle in Zukunft auch der Einsatz von V-Personen „einer anfänglichen und einer fortlaufenden gerichtlichen Kontrolle unterliegen“, heißt es in einem Entwurf, den das Ministerium am Dienstag zur Stellungnahme an Länder und Verbände verschickte.

Sogenannte Vertrauenspersonen (V-Personen) bewegen sich, wenn sie sich der Polizei als Informanten anbieten, bereits in einem bestimmten kriminellen Milieu. Die Polizei greift vor allem dann auf V-Personen zurück, wenn es für verdeckte Ermittlerdas sind Polizeibeamte, die mit einer Legende ausgestattet in einem bestimmten Milieu ermitteln – schwierig ist, Zugang zu bestimmten Personen und Informationen zu finden.

In dem nun vorgelegten Entwurf, über den es zuvor bereits eine Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium gegeben hatte, wird festgehalten: „Zur Aufklärung von Verbrechen dürfen Vertrauenspersonen auch eingesetzt werden, soweit auf Grund bestimmter Tatsachen die Gefahr der Wiederholung besteht.“ Ihr Einsatz sei nur zulässig, „soweit die Aufklärung auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre“.

Konkrete Vorgaben gibt es auch für Fälle, in denen verdeckte Ermittler oder V-Leute Menschen aus dem kriminellen Milieu zu Straftaten verleiten, etwa um nicht aufzufliegen. „Eine Tatprovokation ist rechtsstaatswidrig, wenn ein Verdeckter Ermittler oder eine Vertrauensperson in einer dem Staat zurechenbaren Weise erheblich auf eine Person einwirkt, um ihre Tatbereitschaft zu wecken oder ihre Tatplanung wesentlich zu intensivieren“, heißt es in dem Entwurf. (dpa)

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