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Malu Dreyer (SPD), Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, spricht in der 1041. Plenarsitzung vom Deutschen Bundesrat.

© dpa/Bernd von Jutrczenka

Update

Schnellere Einbürgerungen, mehr doppelte Staatsbürgerschaften: Reform nimmt letzte Hürde im Bundesrat

Vor allem die Union ist gegen die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts. Doch der Bundesrat macht nun den Weg frei für schnellere Einbürgerungen und mehr doppelte Staatsbürgerschaften.

| Update:

Der Bundesrat hat am Freitag die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts gebilligt und auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet. Menschen können demnach in Deutschland schneller eingebürgert werden und dabei auch ihren ausländischen Pass behalten. Der Bundestag hatte die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts vor zwei Wochen beschlossen.

Einbürgerungen werden künftig schon nach fünf statt bisher acht Jahren möglich, bei „besonderen Integrationsleistungen“ sogar nach drei Jahren - das können besonders gute Leistungen in Schule oder Beruf oder bürgerschaftliches Engagement sein. Kinder ausländischer Eltern bekommen künftig mit der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil hierzulande seit fünf Jahren rechtmäßig wohnt - bisher war das nach acht Jahren der Fall.

Zudem können Menschen, die Deutsche werden, ihre bisherige Staatsbürgerschaft in Zukunft behalten. Das geht bislang teilweise auch schon, zum Beispiel bei Bürgern anderer EU-Staaten. Die Ausnahme wird nun zur Regel. Deutsche, die Bürger eines weiteren Staats werden möchten, benötigen dafür außerdem keine spezielle Genehmigung der deutschen Behörden mehr. Ohne diese Erlaubnis verlor man die deutsche Staatsbürgerschaft bisher beim Erwerb einer weiteren.

Wer als Gastarbeiter in die Bundesrepublik gekommen ist oder als Vertragsarbeiter in die DDR, muss zur Einbürgerung nur mündliche Deutschkenntnisse nachweisen und keinen Einbürgerungstest mehr machen. Wer den deutschen Pass möchte, muss den eigenen Lebensunterhalt und den unterhaltspflichtiger Angehöriger selbst bestreiten können. Wer unverschuldet doch auf Sozialhilfe oder Grundsicherung angewiesen war, für den galt bislang eine Ausnahmeregelung - diese soll es künftig aber nur noch für bestimmte Gruppen und Fälle geben.

Künftig Bekenntnis zum Schutz jüdischen Lebens nötig

Neben einem Bekenntnis zum Grundgesetz wird mit Blick auf die israelfeindlichen Proteste in Deutschland künftig bei Einbürgerungen auch ein Bekenntnis zum Schutz jüdischen Lebens verlangt. Der Bundestag hatte den Entwurf der Ampel-Koalition vor zwei Wochen verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrats war nicht notwendig gewesen, dieser hätte allerdings den Vermittlungsausschuss anrufen können.

Millionen Menschen haben darauf gewartet.

Malu Dreyer, rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sprach im Bundesrat von einer „historischen Reform“. Diese sei längst überfällig gewesen sei: „Millionen Menschen haben darauf gewartet.“ Die Reform ebne den Weg für mehr Integration und stärke den gesellschaftlichen Zusammenhalt, ergänzte Dreyer. „Wir überwinden die Grenzen zwischen alteingesessenen und zugewanderten Menschen in unserem Land.“

Union lehnt schnellere Einbürgerungen ab

Kritik an dem Gesetz und der früheren Einbürgerungsmöglichkeit äußerte in der Sitzung der Länderkammer der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Baden-Württembergs, Thomas Strobl (CDU). Die Einbürgerung sei ein hohes Gut, betonte er. Sie könne erst am Ende einer gelungenen Integration stehen. „Zuerst integriert man sich, dann folgt die Einbürgerung.“ Strobl prangerte zudem einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand durch die Reform an.

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte den Gesetzentwurf im Januar als Schritt „zu einem modernen und zu den Anforderungen der jetzigen Zeit passenden Staatsangehörigkeitsrecht“ verteidigt. Es brauche eine Wertschätzung für die Menschen, „die hier ins Land kommen und mit dazu beitragen, dass die Gesellschaft funktioniert“, hatte die Ministerin betont.

Begrüßt hatten die Reform unter anderem die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, der Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI) und die Gewerkschaften.

Außerdem billigte der Bundesrat am Freitag die geplanten Maßnahmen für einfachere Abschiebungen. Das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz fand am Freitag die nötige Unterstützung, indem die Länderkammer auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtete. Das vom Bundestag im Januar beschlossene Gesetz hat zum Ziel, dass insbesondere Straftäter, Gefährder und Schleuser schneller abgeschoben werden.

Es enthält eine Reihe von Maßnahmen, um Abschiebeverfahren effektiver zu machen und die Ausreisepflicht von Menschen ohne Bleiberecht besser durchsetzen zu können. So erhalten Behörden mehr Möglichkeiten, Ausreisepflichtige aufzufinden, ihre Identität anhand von Dokumenten zu klären und das Untertauchen zu verhindern. (dpa, AFP)

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