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Kanzlerin Merkel.

© Odd ANDERSEN / POOL / AFP

Schule, private Treffen, Weihnachten: Das sind die neuen Corona-Beschlüsse

Der Teil-Lockdown kann noch nicht aufgehoben werden, sagt die Kanzlerin nach dem Bund-Ländern-Treffen. Im Gegenteil: Es gibt Verschärfungen.

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Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länderchefs haben sich auf ein weiteres Vorgehen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geeinigt. „Wir sind zu einem guten Ergebnis gekommen“, sagte Merkel am Mittwochabend im Anschluss an die Beratungen, die am frühen Nachmittag begonnen hatten. Sie bedauerte: „Die Lage erlaubt es uns nicht, die Novembermaßnahmen aufzuheben.“

Der Teil-Lockdown wird daher vorerst bis zum 20. Dezember verlängert. Merkel sagte allerdings auch, dass man man sich einig gewesen sei, dass die derzeitigen Beschränkungen „nach menschlichem Ermessen bis Anfang Januar gelten müssen.“ Die Auflagen hätten bislang nur zu einem „Teilerfolg“ geführt. Das exponentielle Wachstum sei gebrochen, die Zahlen verharrten aber auf einem sehr hohen Niveau. „Wir brauchen noch einmal eine Kraftanstrengung“, sagte Merkel.

Kern aller Bemühungen müsse es nach wie vor sein, die Zahl der Kontakte zu reduzieren. „Deswegen mussten wir an einigen Stellen noch einmal verschärfen“, sagte Merkel. Zu der Frage, bis wann das Ziel von einer bundesweiten Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 erreicht werden soll, wollte Merkel keine Prognose abgeben.

Nach Angaben von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) soll es am Mittwoch kommender Woche neue Corona-Beratungen der Länderregierungschefs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) geben.

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Darauf haben sich Angela Merkel und die Länderchefs bei ihrem Treffen geeinigt - ein Überblick:

Corona-Hotspots:

Der Bund und die Länder haben einen Hotspot-Wert vereinbart. Erst ab einer Inzidenz von 200 müssen die Corona-Regeln noch einmal deutlich verschärft werden. In Berlin lag der Wert laut Robert-Koch-Institut zuletzt bei 195 - laut der Gesundheitsverwaltung jedoch bei 218.

Schule:

Erst ab einer regionalen Inzidenz von über 200 und ab Klasse 8 (außer Abschlussklassen) soll es zusätzliche Maßnahmen zur besseren Einhaltung der AHA-Regeln, zum Beispiel Hybrid- oder Wechselunterricht, geben. Über das Thema Kosten für zusätzliche Schülerbusse haben die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten lange und angespannt gerungen. Ergebnis: Die Passage zur Finanzierung wird ganz gestrichen. Die Verkehrsminister sollen das Problem klären.

[Mehr zur Nacht der Entscheidung: Hinter den Kulissen des Corona-Gipfels - wer die Schulen auf die Agenda boxte, wem Merkels Drängen zu weit ging (T+)]

Positiv getestete Schüler sollen gemeinsam mit ihren Mitschülern - in der Regel die Schulklasse - sofort in eine fünftägige Quarantäne geschickt werden. Die Tage am Wochenende zählen mit. Wie es weiter heißt, sollen die betroffenen Schüler dann nach fünf Tagen Quarantäne einen Schnelltest machen. Wer negativ ist, darf wieder in die Schule. Wer positiv ist, soll alle drei Tage erneut getestet werden, bis der Test negativ ausfällt.

Lehrer sollen dem Beschluss zufolge wegen „des zeitlich befristeten und anders strukturierten Kontakts“ nicht in diese „Clusterisolation“ einbezogen werden. Offen bleibt allerdings, ob es überhaupt genügend Schnelltests für ein solches Vorgehen gibt. Im Beschluss heißt es nur: „Der Bund sichert weiterhin größtmögliche Kontingente an Antigenschnelltests für Deutschland und unterstützt darüber hinaus den Aufbau von inländischen Produktionskapazitäten.“

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Die Weihnachtsferien sollen am 19.12. beginnen - außer in Bremen und Thüringen. Die beiden Länder behalten sich laut Beschluss „eine länderindividuelle Regelung hinsichtlich des Ferienbeginns“ vor. Die Verpflichtung auf eine Maskenpflicht „kann“ aber auch für die Klassen 5 und 6 eingeführt werden.

Der Schulbetrieb steht während der Corona-Krise vor großen Herausforderungen.
Der Schulbetrieb steht während der Corona-Krise vor großen Herausforderungen.

© Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa

Einzelhandel:

Die Maskenpflicht wird erweitert und gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. Weihnachtseinkäufe sollen möglichst unter der Woche getätigt werden. In Geschäften darf sich nicht mehr als ein Kunde pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten – ab einer Ladenfläche von insgesamt 800 Quadratmetern. Das ist eine deutliche Verschärfung: Bisher darf sich jeweils ein Kunde auf einer kleineren Verkaufsfläche von 10 Quadratmetern aufhalten. Die Läden sollen ein Einlassmanagement organisieren.

Kontaktbeschränkungen:

Es sollen sich noch zwei Haushalte mit maximal fünf Personen in der eigenen Wohnung treffen dürfen. Jugendliche unter 14 Jahren sind von den Vorgaben ausgenommen. Bislang sind zehn Erwachsene insgesamt erlaubt, eine explizite Beschränkung mit Blick auf die Wohnung gab es bisher nicht, nur eine Empfehlung. Schleswig-Holstein hält an seinen eigenen Kontaktregelungen fest.

Weihnachten:

Für Weihnachten soll es eine Sonderregelung geben: Vom 23. Dezember bis zum 1. Januar sollen „Treffen im engsten Familien- oder Freundeskreis“ bis maximal zehn Personen erlaubt sein. Kinder bis 14 Jahre sind in beiden Fällen ausgenommen.

Ziel sei, dass nur „engste Familienmitglieder„ zusammen seien, sagte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet nach dem Treffen. „Weihnachtspartys soll es nicht geben, und Silvester soll es überhaupt keine Partys geben“, so Laschet.

Kulturveranstaltungen und Restaurants:

Kultureinrichtungen wie Museen, Kinos und Theater sollen weiterhin geschlossen bleiben, doch „sobald dies angesichts der Infektionslage möglich ist“, sollen die Länder sie auch wieder öffnen können.

Restaurants und gastronomische Betriebe müssen nach Worten von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) über Weihnachten geschlossen bleiben. Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus sollten bis Anfang Januar weiter gelten, sagte Laschet am Mittwoch in Düsseldorf nach den Bund-Länder-Beratungen zur Corona-Pandemie. „Alle Restaurants sind geschlossen, auch an Weihnachten.“

[Mehr zur Pandemie: Falsche Corona-Gewissheiten - was wir über pandemietreibende Schulen, sichere Busse und das unsichere Zuhause wissen (T+)]

Im Beschlusspapier von Bund und Ländern heißt es dazu: „Bund und Länder gehen davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen bis Anfang Januar (insbesondere im Bereich Gastronomie und Hotels) erforderlich sein werden. Sie werden vor Weihnachten eine weitere Überprüfung und Bewertung vornehmen.“

Silvesterfeuerwerk:

Ein generelles Böllerverbot soll es nicht geben. Öffentliche Feuerwerke werden aber untersagt, um Massenansammlungen in der Silvesternacht zu vermeiden. Auf „belebten Plätzen und Straßen“ soll Feuerwerk verboten werden.

Skiurlaub:

Skiurlaube sollen bis 10. Januar vermieden werden. Ein Verbot wird es wohl nicht geben, sondern einen Appell an Bürger und Bürgerinnen, darauf zu verzichten. Das weitere Vorgehen soll auf europäischer Ebene besprochen werden, wie es hieß. Entsprechende Gespräche würden zwischen den betroffenen Ländern geführt. „Die Bundesregierung wird gebeten, auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass bis zum 10. Januar Skitourismus nicht zugelassen wird“, heißt es in dem Beschlusspapier.

Restaurants bleiben weiterhin geschlossen.
Restaurants bleiben weiterhin geschlossen.

© Arne Dedert/dpa

Bahnfahrten:

Die Deutsche Bahn soll im Fernverkehr wegen des Weihnachtsreiseverkehrs zusätzliche Maßnahmen ergreifen. Für die Wintermonate sollen grundsätzlich nur noch alle Fensterplätze in ICE buchbar sein. Die Gangplätze sollen im Reservierungssystem größtenteils geblockt werden und dann nicht mehr reservierbar sein. Pro Doppelsitz soll grundsätzlich nur noch ein Sitzplatz reservierbar sein.

Bei Sitzgruppen mit Tisch können nur noch die diagonal gegenüberliegenden Sitzplätze gebucht werden. In Abteilen mit sechs Sitzplätzen sind nur noch zwei Sitzplätze reservierbar. Für gemeinsam reisende Kunden werden Bereiche vorgesehen, in denen auch nebeneinander liegende Sitzplätze reserviert werden können.

Schutz für Risikogruppen:

Zum Schutz von Risikogruppen wie älteren und kranken Menschen soll der Einsatz von Corona-Schnelltests weiter ausgedehnt werden. Ab 1. Dezember sollen je Pflegebedürftigem 30 Schnelltests pro Monat möglich sein. Je nach Verfügbarkeit solle dieser Anspruch dann schrittweise erhöht werden. In Pflegeheimen sind bisher bis zu 20 Tests pro Monat und Bewohner möglich. Einrichtungen müssen dazu Test-Konzepte erstellen. Dann legt das Gesundheitsamt fest, wie viele Tests gekauft und auf Kassenkosten finanziert werden können.

„Wichtig ist, dass auch Bewohner in Einrichtungen zu Weihnachten unter möglichst sicheren Bedingungen Familienbesuch erhalten können“, heißt es in dem Beschluss weiter.

Wirtschaftliche Absicherung von Kliniken:

Wie genau den Kliniken finanziell unter die Arme gegriffen werden soll, darüber konnte kein Konsens erzielt werden. Das Bundesgesundheitsministerium, die Gesundheitsministerkonferenz und der Beirat sollen hierfür noch einmal zusammenkommen.

Zusätzliche Finanzhilfen:

Es soll weitere Finanzhilfen im Umfang von voraussichtlich 17 Milliarden Euro für vom Lockdown betroffene Unternehmen geben.

Diese Abweichungsmöglichkeiten gibt es:

Auf regionale Besonderheiten soll eingegangen werden: Länder bei einer Inzidenz von deutlich unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen und einer sinkenden Tendenz der Inzidenz die Möglichkeit, von den Maßnahmen abzuweichen.

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