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Geht die Länder an: Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD).

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Update Exklusiv

Streit um Hilfen für Bedürftige: Nahles fordert fast 300 Millionen Euro von Ländern zurück

Ein Vorstoß von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles überrascht die Länder: Sie sollen Geld zurückzahlen, das sie zu Unrecht aus dem Bundesetat abgerufen haben sollen. Andernfalls wird das Konto gesperrt. Besonders hart könnte es Berlin treffen.

Zwischen der Bundesregierung und dem Bundesrat bahnt sich ein deftiger Streit ums Geld an. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will nach Informationen des Tagesspiegels den Ländern Mittel kürzen, die den Kommunen zufließen - um denen die Auszahlungen für das Teilhabepaket zu ermöglichen, das bedürftigen Familien mit Kindern zukommt. Am Mittwoch verschickte Nahles einen Brief an die Länder, der dort für deutliche Irritationen sorgt. Die Bundesministerin will von den Ländern viel Geld zurück – und droht damit, ihnen andernfalls das Konto zu sperren, aus dem die Mittel für die Unterkunftskosten von Sozialhilfeempfängern automatisch abgerufen werden können. Hier hat der Bund die Länder und Kommunen entlastet, damit diese finanziellen Spielraum haben für das Teilhabepaket.

Mehr bekommen als gebraucht?

Aus Bundessicht haben die Länder 2012 pauschal weit mehr abgerufen, als die Kommunen dann auszahlten. Daher fordert Nahles, dass die Mittel für 2012 nachträglich spitz abgerechnet werden, also im Detail. Insgesamt geht es aus Sicht des Bundes um einen „Streitwert“ von 284 Millionen Euro. Davon entfallen fast 49 Millionen auf Berlin. Laut Nahles müsste das Geld (betroffen sind alle Länder außer Hamburg und Bremen) an den Bund zurückerstattet werden. Da die Bundesregierung das offenbar nicht erwartet, wurde der Ansatz des Arbeitsministeriums im Entwurf des Bundeshaushalts 2014 um diesen Betrag reduziert. Offenbar spielte dabei auch Druck von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) eine nicht unwesentliche Rolle. Nahles, heißt es in Länderkreisen, habe sich bis zuletzt um eine politische Lösung bemüht. Künftig will Nahles bei der Auszahlung die „Gegenforderungen“ aus 2012 aufrechnen. Wenn auch nicht auf einmal, sondern in Tranchen – mit Rücksicht auf die Kommunen. Wie weit sie mit dieser Zwangsmaßnahme kommt, ist allerdings unklar. Nahles habe dafür keine Rechtsgrundlage, heißt es aus den Ländern.

Unmut im Bundesrat

Der Vorstoß von Nahles könnte auch eine Rolle spielen an diesem Freitag, wenn der Bundesrat seine Stellungnahme zum Bundeshaushalt abgibt. Denn die Länder sind unzufrieden mit dem, was der Bund vorgelegt hat – jedenfalls in dem Teil, der sie betrifft. Es geht um einige Milliarden Euro. So weiß der Bundesrat noch immer nicht, wie die sechs Milliarden für die Bildung, die der Koalitionsvertrag den Ländern zubilligt, auf die Bundesressorts entfallen. „In der großen Koalition ist unklar, wie das Geld verteilt werden soll“, klagt die hessische Bundesratsministerin Lucia Puttrich (CDU). Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) und Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) liegen im Clinch, wer wie viel in seine Förderprogramme stecken darf, die dann auf die Länder niederregnen.

Zudem fordern die Länder, dass nicht nur die Gelder für Hochschulen oder Kinderkrippen bald fließen sollen, sondern auch die für Verkehrsinfrastruktur und Hochgeschwindigkeitsnetze. Auch „erinnert“ die Länderkammer die Bundesregierung daran, dass den Ländern ein höherer Umsatzsteueranteil zugedacht war.

Entlastung der Kommunen - früher oder später?

Für Unmut – nicht zuletzt bei den Grünen, die mittlerweile an sieben Landesregierungen beteiligt sind – sorgt auch die Entscheidung der schwarz-roten Koalition, die Entlastung der Kommunen (die im Koalitionsvertrag als vorrangig bezeichnet wird) noch ein Weilchen hinauszuschieben. Das Bundesteilhabegesetz mit einer Zuwendung an die Kommunen für die Eingliederungshilfe von Behinderten im Umfang von fünf Milliarden Euro jährlich soll erst ab 2018 wirksam werden. Das erscheint den Ländern und den Kommunalverbänden schon reichlich spät zu sein. Dass aber die eine Milliarde Euro jährlich, die der Bund den Kommunen bis dahin versprochen hat, nun erstmals 2015 fließen soll und nicht schon in diesem Jahr, ist jedenfalls für die Regierungen mit Grünen-Beteiligung ein Problem. Als Ausgleich wird daher gefordert, das Entlastungsgesetz und die Fünfmilliardenhilfe schon ab 2017 zu gewähren. Zudem dürfte (so die Mehrheit zusammenkommt, was sich am Donnerstag abzeichnete) der Bundesrat die Bundesregierung auffordern, die Kürzung des Bundeszuschusses an die gesetzliche Krankenversicherung zurückzunehmen.

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