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Passagiere stehen am Tag der Insolvenz des britischen Reisekonzerns Thomas Cook im Flughafen Palma de Mallorca und warten an den Check-In-Schaltern.

© Clara Margais/dpa

Thomas-Cook-Insolvenz: So wirkt sich die Pleite auf Kunden und Branche aus

Die Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook betrifft Hundertausende. Wie kann ihnen jetzt geholfen werden? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Die Hiobsbotschaft kam mitten in der Nacht. Um 4.45 Uhr teilte Thomas Cook mit, dass die Gespräche über eine weitere Finanzierung von insgesamt 1,1 Milliarden Pfund gescheitert sind; der weltgrößte Reiseveranstalter meldete daraufhin Insolvenz an. Mit dem deutschen Reiseveranstalter von Thomas Cook sind nach Unternehmensangaben derzeit 140000 Gäste unterwegs. Am Montag und Dienstag sollten 21000 Menschen abreisen. Aus Großbritannien sind etwa 150000 Urlauber im Ausland von der Pleite betroffen. Die britische Regierung ließ die größte Rückholaktion in Friedenszeiten anlaufen. Sie läuft unter dem Titel „Operation Matterhorn“ und soll den Staat mehrere Hundert Millionen Pfund kosten.

Was passiert mit den deutschen Kunden, die derzeit unterwegs sind?

Verbraucherschützer raten den Kunden, sich zunächst an den Ansprechpartner vor Ort zu wenden, da die Auswirkungen der Insolvenz je nach Reiseveranstalter unterschiedlich sind. Von Anrufen bei Service-Hotlines rät Thomas Cook ab. Parallel zu den Bemühungen vor Ort sollten sich Reisende im Ausland aber schon jetzt an den Versicherer ihrer Reise wenden, teilte die Verbraucherzentrale Brandenburg dem Tagesspiegel mit. Seit 1994 müssen Pauschalreisen mit sogenannten Reisesicherungsscheinen abgesichert sein. Im Falle von Thomas Cook steht der schweizerische Versicherungskonzern Zurich in der Verantwortung. Da diese Policen in Deutschland auf 110 Millionen Euro pro Reiseveranstalter und Jahr gedeckelt sind, ist fraglich, ob wirklich alle Reisenden ihr Geld zurückbekommen.

Grundsätzlich müsse bei Abbruch des Urlaubs der Preis anteilig für die nicht erbrachten Leistungen zurückgezahlt werden, teilt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen dazu mit. Kunden, deren Rückflug abgesagt wurde, sollten allerdings nicht auf eigene Faust einen Rückflug buchen, da dieser nicht zwangsläufig von der Versicherung gezahlt wird. Sie sollten stattdessen danach fragen, welche Rückreisemöglichkeiten die Versicherung organisieren wird. Lehnt der Kunde diese Option dann aber ab, ist es möglich dass ihm alternative Rückreisen nicht erstattet werden. Nach Auskunft der britischen Luftfahrtbehörde CAA sollten Reisende im Ausland sich nicht zum Flughafen begeben, bevor ihr Rückflug nach Großbritannien nicht auf der entsprechenden Internetseite bestätigt ist.

Was mache ich, wenn ich eine Reise mit Thomas Cook antreten wollte?

Alle Thomas-Cook-Pauschalreisen am Montag und Dienstag wurden vorerst abgesagt. Auch die deutsche Tochtergesellschaft Condor, die zunächst weiterflog, durfte die Gäste nicht mitnehmen. „Sollte die Reise nicht mehr stattfinden, ist der Insolvenzabsicherer, eine Versicherung oder eine Bank, verpflichtet, sämtliche Zahlungen des Reisenden zu erstatten“, heißt es dazu von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche – weil gar kein Urlaub mehr möglich war oder die neu gebuchte Reise deutlich teurer wird – könnten erst im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.

Wird der deutsche Staat der Thomas-Cook-Tochter Condor helfen?

Darüber war bis Redaktionsschluss noch nicht entschieden. Condor fliegt im Gegensatz zur Muttergesellschaft weiter, braucht zur Fortführung des Geschäftsbetriebs allerdings einen Kredit von rund 200 Millionen Euro, wie die Deutsche Presseagentur erfuhr. „Die Prüfungen laufen mit Hochdruck“, sagte dazu ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums, der weder die Summe des beantragten Kredits bestätigen noch einen Zeitraum für die Entscheidung darüber nennen wollte. Die hessische Landesregierung stellt Condor finanzielle Hilfe in Aussicht. „Grundsätzlich sind wir offen, Condor bei der Überbrückung der aktuellen Krise zusammen mit dem Bund behilflich zu sein, etwa durch eine ergänzende Landesbürgschaft“, teilte die Landesregierung in Wiesbaden mit. Das Auswärtige Amt erklärte, es bereite sich auf unterschiedlichste Szenarien vor, die Auslandsvertretungen stünden bereit, gestrandeten Reisenden zu helfen.

Was passiert mit den Marken Neckermann, Condor und Öger Tours?

Bei Condor versucht man, den Eindruck zu erwecken, möglichst wenig mit der Pleite von Thomas Cook zu tun zu haben. Der Flugbetrieb ging zunächst weiter, wie lang das noch gesichert ist, wollte eine Sprecherin auf Nachfrage allerdings nicht mitteilen. Man sei seit vielen Jahren profitabel, teilte das Unternehmen mit. Allerdings wurde ein staatlich verbürgter Überbrückungskredit beantragt. „Man braucht sicherlich einen neuen Großkunden“, sagt Luftfahrtberater Cord Schellenberg dem Tagesspiegel. Er könnte sich vorstellen, dass die Lufthansa tendenziell an der Übernahme der Condor-Langstrecken interessiert sein könnte – mit Zielen wie Las Vegas, Südamerika und Afrika, die auch in der dunklen Jahreszeit attraktiv sind.

Auf den Internetseiten von Neckermann und Öger Tours hieß es am Montag wortgleich, man lote letzte Optionen aus. Sollten diese aber scheitern, müsste auch für die Gesellschaften hinter diesen beiden Marken Insolvenz angemeldet werden. Der ebenfalls zu Thomas Cook gehörige Veranstalter Aldiana sei von dieser Insolvenz hingegen nicht betroffen. Schwieriger dürfte es werden, kurzfristig einen Interessenten für die Kurzstreckenziele zu finden, denn europäische Ziele sind im Winter weniger nachgefragt.

Ist Thomas Cook das erste Brexit-Opfer?

Der Brexit allein hätte den Reisekonzern wohl nicht in die Pleite treiben können, könnte ihm aber den entscheidenden Schlag versetzt haben. Denn der Reisekonzern ist seit Anfang der 2000er Jahre in der Krise, musste mehrere Führungswechsel verkraften und litt unter den Unruhen in wichtigen Reiseländern wie Tunesien und Ägypten. Seit 2012 schleppt der Konzern Schulden in Milliardenhöhe mit sich herum. Erschwerend hinzu kam die Hitzewelle im vergangenen Jahr, die die Reiselust dämpfte. Auch die wachsende Konkurrenz von Billig-Anbietern und der Trend zur Buchung bei reinen Online-Anbietern setzte den Konzern unter Druck. Die Brexit-Unsicherheiten seien „der Tropfen gewesen, der das Fass zum Überlaufen brachte“, schreiben Analysten der Vermögensberatung Alliance Bernstein.

Was bedeutet die Insolvenz für die Reisebranche?

Die Analysten von Alliance Bernstein rechnen damit, dass die Insolvenz eine Kettenreaktion auslösen und andere Reiseveranstalter in Großbritannien ebenfalls pleitegehen könnten. Schließlich tragen sie hohe Risiken, weil sie in Vorleistung gehen müssen und Umsätze erst später verbuchen. Letztlich wird sich Konkurrent Tui jedoch behaupten und von der Pleite profitieren können – nicht zuletzt wegen seiner Einnahmen aus dem Kreuzfahrt- und Hotelgeschäft, so die Experten. Tui und der Billiganbieter Jet2 dürften sich den britischen Markt dann aufteilen.

Am Montag beschwerten sich britische Kunden bereits darüber, dass die Konkurrenten Jet2 und Ryanair als Reaktion auf die Cook-Pleite ihre Flugpreise teils verdreifacht hätten. Tomaso Duso, Leiter der Abteilung Unternehmen und Märkte am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung glaubt jedoch nicht, dass die Insolvenz die Preise hierzulande hochtreiben wird. „Die Auswirkungen in Deutschland dürften minimal sein“, sagte er dem Tagesspiegel. Luftfahrtberater Cord Schellenberg sieht das mittelfristig ähnlich. Die Herbstferien seien größtenteils gebucht, und bis Ostern könnten andere Fluggesellschaften zusätzliche Kapazitäten organisieren. Condor sei zwar ein wichtiges Reiseunternehmen, setze jedoch stark auf Abflüge aus Deutschland. „Klassische Ziele wie Spanien und Mallorca haben tendenziell eher freie Kapazitäten, weil die Türkei zurück ist und Ägypten und Tunesien wieder im Kommen sind.“ Europaweit betrachtet, werde der Wettbewerbsdruck weiter auf den verbliebenen Anbietern lasten – ganz gleich ob es sich um traditionelle Airlines, Günstigfluggesellschaften oder Ferienflieger handelt.

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