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Die Bundespolizei kontrolliert den Einreiseverkehr am deutsch-polnischen Grenzübergang Stadtbrücke  zwischen Frankfurt (Oder) und Slubice.

© dpa/Patrick Pleul

Bundespolizei stellt in Brandenburg mehr illegale Böller sicher: Viele Schmuggelversuche an den Grenzen

Durch die stationären Grenzkontrollen nimmt auch die Zahl der beschlagnahmten illegalen Feuerwerkskörper zu. Schmugglern drohen hohe Strafen.

Von Sandra Dassler

Die seit Mitte Oktober stattfindenden stationären Grenzkontrollen führen in diesen Tagen auch dazu, dass die Bundespolizei in Brandenburg vermehrt aus Polen eingeführte illegale Feuerwerkskörper sicherstellt. Wie ein Sprecher auf Anfrage des Tagesspiegels mitteilte, stiegen die in diesem Zusammenhang von der Bundespolizei registrierten Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz schon in den Monaten Oktober und November um 13,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Im Dezember dürfte sich die Zahl noch einmal vervielfachen.

Dreimal so viel illegale Böller und Raketen

Auch in anderen Bundesländern verzeichnet die Bundespolizei einen teilweise dramatischen Anstieg der Einfuhrversuche von illegalen Feuerwerkskörpern. So hat sich die Menge der illegalen Böller und Raketen beispielsweise an den Grenzübergängen Schirnding und Selb an der bayerisch-tschechischen Grenze im Vergleich zum Vorjahr verdreifacht.

Die Zahl der Tatverdächtigen stieg im gleichen Zeitraum um rund 60 Prozent, sagte ein Sprecher der Bundespolizei dem Bayerischen Rundfunk. Hauptgrund für den Anstieg seien auch hier die stationären Grenzkontrollen gegen illegale Migration.

In Mecklenburg-Vorpommern hat die Bundespolizei während der Weihnachtsfeiertage bei Kontrollen an der deutsch-polnischen Grenze kiloweise illegale Pyrotechnik entdeckt, beschlagnahmt und entsprechende Strafanzeigen gestellt.

Die eingesetzten Beamten wurden hierzu sensibilisiert.

Kostja Stroinski, Bundespolizeidirektion Berlin

Dabei sollen die vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an der EU-Binnengrenze zu Polen natürlich in erster Linie unerlaubte Einreise verhindern, sagt Bundespolizei-Sprecher Kostja Stroinski. Aber: „Werden bei den Kontrollmaßnahmen unerlaubte … Feuerwerkskörper oder Pyrotechnik festgestellt, erfolgt die Beschlagnahme und die Einleitung eines Strafverfahrens. Die eingesetzten Beamten wurden hierzu sensibilisiert.“

Fast eine Tonne illegaler Feuerwerkskörper im Auto

Unabhängig davon ist für diese Delikte eigentlich der Zoll zuständig, der das ganze Jahr über entsprechende Kontrollen an der Grenze durchführt. Schließlich darf in Polen im Gegensatz zu Deutschland ganzjährig Pyrotechnik verkauft werden. So zogen Zollbeamte beispielsweise bereits Mitte November in Altglietzen im Landkreis Märkisch-Oderland einen Kleintransporter mit fast einer Tonne illegaler Feuerwerkskörper aus dem Verkehr.

Mitte Dezember wurden bei einer Kontrolle auf der Stadtbrücke, die Frankfurt (Oder) und Slubice verbindet, 67 Kilogramm illegale Feuerwerkskörper sichergestellt. Dabei handelte es sich um 238 Packungen mit insgesamt 4760 Böllern der Kategorie 3, die von einer Gruppe junger Männer in einem Einkaufs-Trolley und einem Koffer transportiert wurden.

Bis drei Jahre Gefängnis drohen

Legal zugelassenes und durch einen EU-Mitgliedstaat geprüftes Feuerwerk der Kategorien 3 und 4 dürfen laut Sprengstoffgesetz nur durch ausgebildete und zertifizierte Feuerwerker gezündet werden. Da die Männer diese Erlaubnis nicht vorweisen konnten, wurde gegen sie ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet. Damit drohen ihnen hohe Geld- oder sogar Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.  

Die illegal eingeführten Waren werden laut Bundespolizei in speziellen Behältnissen sichergestellt, gelagert und später zur kontrollierten sicheren Entschärfung transportiert. Die immensen Kosten für diese Maßnahmen tragen in den meisten Fällen die Verursacher, also jene, die illegale Feuerwerkskörper mit nach Deutschland bringen.  

Nicht geprüfte Böller sind besonders gefährlich

Gestattet ist hingegen die Einfuhr von zugelassenen, also CE-zertifizierten und registrierten Feuerwerkskörpern der Kategorie F1 ab zwölf Jahren und F2 ab 18 Jahren.

Als besonders gefährlich erweisen sich alle Jahre wieder die nicht nach EU-Standards hergestellten und entsprechend geprüften Feuerwerkskörper. Sie enthalten oft viel mehr Schwarzpulver als erlaubt ist, was manchmal zu schlimmen Verletzungen führt.

Deshalb hat beispielsweise die sächsische Bundespolizei, die einen langen Grenzabschnitt zu Polen und Tschechien kontrolliert, die Präventionskampagne „Finger weg – sonst Finger weg“ gestartet. Die Beamten gehen inzwischen auch an die Schulen, um aufzuklären. Denn allzu oft sind es Kinder und Jugendliche, die durch illegale Böller und Raketen eine Hand, ein Auge und manchmal sogar ihr Leben verlieren. 

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