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Björn R.  soll den Mord an der Mutter seines Sohnes beauftragt haben.

© dpa/Soeren Stache

Prozess nach Mord an Lehrerin: „Er wünscht mir einen tödlichen Unfall auf der Autobahn“

Vor dem Landgericht Potsdam sagte am Freitag die Leiterin eines Frauenhauses aus. Dort hatte Lehrerin Carolin G. nach einem Streit mit ihrem nun angeklagten Ex-Partner Schutz gesucht.

Im Prozess nach dem Mord an Lehrerin Carolin G. hat am Freitag die Leiterin eines Brandenburger Frauenhauses ausgesagt, in der die junge Mutter im Streit mit ihrem nun angeklagten Ex-Partner im Sommer 2022 Zuflucht gesucht hat. Carolin G. habe sich in einer schwierigen Trennung befunden und von massiver psychischer Gewalt, aber auch einem körperlichen Angriff berichtet, so die Sozialarbeiterin am fünften Prozesstag (16.2.) vor dem Landgericht Potsdam. Der Dauerkonflikt habe sich um den im Februar 2021 geborenen, gemeinsamen Sohn gedreht. Kindsvater Björn R. habe ihr immer wieder vorgeworfen, keine gute Mutter zu sein.

Körperliche Gewalt nach Unfall des Kindes

Eskaliert sei die Situation nach den Aussagen von Carolin G. nach einem Unfall im gemeinsamen Urlaub: Das Kind sei aus dem Hochbett im Wohnwagen gefallen. Björn R. habe seine Partnerin daraufhin dreimal gegen die Wand des Wohnmobils geschlagen und sie gewürgt. Als der Junge sich wenig später versehentlich an einem Teekessel verbrühte, habe R. zu ihr gesagt: „Wenn ich dabeigewesen wäre, hätte ich dich umgebracht“, erinnert sich die Frauenhausleiterin am Freitag an die Schilderungen von Carolin G.

Die 40-Jährige war am 10. Mai 2023 in ihrem Auto auf der Autobahn 9 bei Brück (Potsdam-Mittelmark) aufgefunden worden: erschossen. Björn R. soll seinen Schulfreund Benjamin K. beauftragt haben, seine Ex-Partnerin auf der Autobahn in einen Unfall zu verwickeln, so zum Anhalten zu zwingen und dann umzubringen. Die beiden 42 Jahre alten Angeklagten, die sich seit Mitte Januar wegen gemeinschaftlichen Mordes verantworten müssen, bestreiten eine Tatbeteiligung. Ihnen droht eine lebenslange Haftstrafe.

Carolin G. habe sich verfolgt gefühlt, nachdem sie Widerspruch gegen einen Bescheid eingelegt habe, der R. das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Sohn zugesprochen habe, schildert eine langjährige Freundin als Zeugin vor Gericht. Wenige Tage vor ihrem Tod sei Carolin bei ihr gewesen und habe die letzte Begegnung mit ihrem Ex geschildert. Sie habe gesagt: „Stell’ dir vor, er wünscht mir einen tödlichen Unfall auf der Autobahn.“

Der Prozess wird am Montag fortgesetzt. Ursprünglich sollte im Mai ein Urteil fallen, doch der Mammutprozess zieht sich hin. Inzwischen sind Verhandlungstermine bis November angesetzt.

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