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Peter Vida, Chef der Freien Wähler in Brandenburg

© picture alliance/dpa/Annette Riedl

Streit um Brandenburgs Kommunalwahl : Landeswahlleiter weist Vorwürfe der Freien Wähler zurück

Die Freien Wähler erheben Vorwürfe, dass Landeswahlleiter und Innenministerium bei der Kommunalwahl 2024 das Wahlrecht gegen die Wählergruppen instrumentalisieren. Ist da etwas dran?

In Brandenburg wirft das Superwahljahr 2024 seine Schatten voraus. Am Mittwoch hat sich Landeswahlleiter Herbert Trimbach gegen Vorwürfe der Freien Wähler verwahrt, wonach er in Vorbereitung der Brandenburger Kommunalwahl 2024 angeblich gemeinsam mit der Landesregierung das Wahlrecht gegen die Opposition landesweiter Wählergruppen missbrauche.

„Der Landeswahlleiter hält sich strikt an Recht und Gesetz“, sagte Trimbach den PNN. „Die Vorwürfe sind haltlos. Ich lasse mich von niemandem instrumentalisieren, weder von der Landesregierung, noch vom Innenministerium.“

Zuvor hatte Freie-Wähler-Chef Péter Vida in einer Pressemitteilung und im Hauptausschuss des Landtages dem Landeswahlleiter Wahlrechtsmissbrauch vorgeworfen. Als Begründung führte Vida an, dass örtliche, zu den Freien Wählern gehörende Wählergruppen, zur Kommunalwahl 2024 nicht mit dem Titelbestandteil „BVB/Freie Wähler“ antreten dürfen. Er bezog sich auf eine entsprechende Auskunft des Landeswahlleiters.

Die Manöver der Landesregierung werden immer absurder. Erneut wird das Wahlrecht als Waffe gegen die Opposition eingesetzt.

Péter Vida, Chef der Freien Wähler in Brandenburg

„Die Manöver der Landesregierung werden immer absurder. Erneut wird das Wahlrecht als Waffe gegen die Opposition eingesetzt“, sagte Vida. Er erklärte weiter, dass die Landesregierung BVB/Freie Wähler „als Hauptgegner“ auserkoren habe und forderte die Regierung auf, „auf den Boden des Rechtsstaates zurückzukehren“. Die Freien Wähler sind seit 2014 im Landtag vertreten.

Dach von 150 lokalen Gruppierungen

Hintergrund ist die besondere Struktur von BVB/Freie Wähler. Unter diesem Dach haben sich in Brandenburg rund 150 örtliche Bürgerinitiativen und andere lokale Gruppierungen verschiedenster Art und Stoßrichtung, von Windkraftgegnern bis zu BER-Fluglärmbetroffenen, versammelt. Doch auf Bundes- und Landesebene gelten die Freien Wähler inzwischen als Partei. Dies bietet Vorteile – etwa die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden.

Und bei Kommunalwahlen sei die Rechtslage nach dem Kommunalwahlgesetz für Wählergruppen nun einmal eindeutig, so Trimbach. Er verwies auf Artikel 28, wo es heißt: „Der Name und die Kurzbezeichnung einer Wählergruppe müssen in allen Wahlkreisen des Wahlgebietes übereinstimmen und dürfen nicht den Namen von Parteien oder politischen Vereinigungen oder deren Kurzbezeichnungen enthalten.“ BVB/Freie Wähler betrachte sich laut Satzung als Partei und habe dies auch so dem Bundeswahlleiter angezeigt. Diese Auskunft habe man Herrn Vida per Mail gegeben, der sich danach erkundigt habe. Zudem liege die Entscheidung über Wahlvorschläge allein vor Ort, nicht beim Landeswahlleiter, so Trimbach.

Umfragewerte zwischen fünf und acht Prozent

Das Innenministerium erklärte auf Anfrage: „Der Landeswahlleiter handelt unabhängig und überparteilich. Er ist an Gesetze und Verordnungen gebunden“. Die entsprechende Regelung im Kommunalwahlgesetz verfolge das Ziel, dass sich bereits aus dem Namen der Wählergruppe für die Wählenden ergibt, dass es sich dabei um eine lokal gebundene Gruppe von wahlberechtigten Personen handle: „Eine Verwechselung mit Parteien und politischen Vereinigungen soll ausgeschlossen werden.“ Konkret regele die Kommunalwahlverordnung, dass Namen oder Kurzbezeichnungen von Parteien, wenn sie in Wahlvorschlägen für Wählergruppen enthalten sind, vom örtlichen Wahlausschuss zu streichen seien.

Die Kommunalwahlen finden in Brandenburg am 9. Juni 2024 zeitgleich mit den Europawahlen statt. Am 22. September folgen die Landtagswahlen. Nach letzten Umfragen zur Landtagswahl liegen BVB/Freie Wähler bei Werten zwischen fünf und acht Prozent.

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