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Ärger für WhatsApp: Verbraucherschützer gehen gegen den US-Kurznachrichtendienst vor.

© Patrick Pleul/dpa

Kritik an Datenweitergabe: Ärger für WhatsApp

Deutsche Verbraucherschützer mahnen den US-Kurznachrichtendienst WhatsApp ab - den dürfte das allerdings wenig jucken. Auch, wenn er dann verklagt wird.

Der Kurznachrichtendienst WhatsApp will Daten seiner Nutzer, wie etwa Handynummern, an seinen Mutterkonzern Facebook übertragen – egal, ob die WhatsApp-Kunden ein Facebook-Konto haben oder nicht. Dagegen wollen sich nun deutsche Verbraucherschützer wehren. Sie schickten Whats-App am Montag eine Abmahnung und forderten das US-Unternehmen mit Sitz im kalifornischen Mountain View auf, bis Mittwoch eine Unterlassungserklärung abzugeben. Dass das passiert, ist jedoch äußerst unwahrscheinlich.

"Privatsphäre gerät in Gefahr“

„Mit großer Sorge beobachten wir einen schleichenden Trend: Verbraucher verlieren nach und nach die Hoheit über ihre Daten. Ihre Privatsphäre gerät in Gefahr“, sagte Klaus Müller, Chef der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) am Montag. Bei der Übernahme 2014 von WhatsApp hatte Facebook bekundet, dass der Kurznachrichtendienst unabhängig bleiben soll. Jetzt sollen Verbraucher aber bis zum 25. September den geänderten Bedingungen zustimmen. Nur wer seine Daten zur Weitergabe an Facebook freigibt, kann den Dienst künftig weiter nutzen. Besonders problematisch ist aus Sicht der Verbraucherschützer, dass auch Nicht-WhatsApp-Nutzer betroffen sind. Sind diese nämlich mit ihrer Telefonnummer im Telefonbuch eines Whats-App-Nutzers gelistet, so werden diese Daten ebenfalls an die Facebook-Unternehmensgruppe weitergegeben – und das ohne Wissen oder Einwilligung der Betroffenen, warnt der Vzbv.

Klage vorm Landgericht Berlin wahrscheinlich

Ein Sprecher von WhatsApp war am Montag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Sollte das Unternehmen die Unterlassungserklärung nicht abgeben, erwägen die Verbraucherschützer eine Klage. Zuständig wäre wohl das Landgericht Berlin. Aber auch dann gilt, dass die Vollstreckung eines möglichen Urteils als eher schwer gilt. Zunächst ist die Abmahnung deshalb auch als symbolischer Akt zu verstehen, dass sich Verbraucherschützer nicht alles gefallen lassen wollen.

Facebook hatte WhatsApp vor zwei Jahren für mehr als 20 Milliarden Dollar übernommen, der Kurznachrichtendienst hat weltweit mehr als eine Milliarde Nutzer.

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