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Zwangspause: Von Sonntagabend bis Dienstagabend fährt kein Zug.

© IMAGO/NurPhoto/IMAGO/Ying Tang

Update

Kein Bahnverkehr von Sonntag bis Dienstag: Reisende können gebuchte Tickets auch nach Streikende nutzen

Kann ich meine Reise vorziehen, muss ich zur Arbeit, obwohl Züge und S-Bahnen nicht fahren? Die wichtigsten Antworten zum Bahnstreik in der kommenden Woche.

Reisende, die am Sonntagabend, Montag oder Dienstag mit der Bahn verreisen wollten, müssen umplanen. Die Eisenbahngewerkschaft EVG hat ihre Mitglieder zu Warnstreiks aufgerufen. Und weil die EVG auch die Beschäftigten vertritt, die in Stellwerken und Bahnhöfen arbeiten, ist nicht nur die Deutsche Bahn betroffen, sondern praktisch alle Bahnunternehmen.

Der Flixtrain fährt nicht, die Odeg stellt ihren Betrieb vorübergehend ein, auch die S-Bahn fällt aus. Die Deutsche Bahn stellt ihren Fernverkehr von Sonntag, 22 Uhr, bis Dienstag, 24 Uhr ein, 50 Stunden lang fährt weder ein ICE noch IC. Auch im Nahverkehr dürfte praktisch nichts gehen.

Kann ich früher fahren?

Wer kann, sollte früher fahren, rät die Bahn. Alle Fahrgäste, die ihre für den 14. bis 16. Mai geplante Reise aufgrund des Streiks der EVG verschieben möchten, können ihr bis einschließlich 11. Mai gebuchtes Ticket für den Fernverkehr ab sofort bis einschließlich Sonntagabend flexibel nutzen, teilte das Unternehmen mit. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden.

Die Zugbindung bei Sparpreisen und Supersparpreisen ist aufgehoben. Reisende können für ihre Weiterfahrt einen anderen Zug nutzen, dies gilt auch für Züge des Nahverkehrs (RE, RB, IRE und S-Bahn). Weitere Informationen finden Sie hier.

Kann ich später reisen?

Ja. Die Bahn hatte das zwar zunächst in ihren Kulanzregeln ausgeschlossen, das Unternehmen hatte dabei aber die gesetzlichen Fahrgastrechte aus den Augen verloren. Diese sehen vor, dass man bei Verspätungen über 60 Minuten statt einer Erstattung des Tickets auch die Wahl hat, zu einem späteren Zeitpunkt mit der Fahrkarte zu reisen. Das gilt auch für die Warnstreiks, bestätigte die Bahn am Freitag. Damit können Betroffene ihr Ticket auch nach Streikende flexibel nutzen, etwa an Christi Himmelfahrt oder später.

Bekomme ich eine Entschädigung?

Fällt der Zug aus oder ist klar, dass Sie in jedem Fall eine Verspätung von mehr als 60 Minuten haben werden, können Sie das Ticket zurückgeben und sich den Fahrpreis erstatten lassen.

Falls Sie unterwegs von einer Verspätung getroffen werden und später als geplant am Ziel eintreffen, können Sie eine Entschädigung verlangen. Ab einer Verspätung von 60 Minuten können Sie 25 Prozent, ab 120 Minuten können Sie 50 Prozent des Reisepreises zurückverlangen. Anträge kann man online, per Brief oder im Kundenzentrum stellen.

Sollten Sie stranden und nachts nicht weiterkommen, können Sie Taxi fahren oder im Hotel absteigen und das der Bahn in Rechnung stellen. Taxikosten werden aber nur bis maximal 80 Euro ersetzt.

Was ist mit Abos?

Wer eine Wochen- oder Monatskarte oder eine BahnCard 100 hat und mindestens 60 Minuten später am Zielbahnhof ankommt, erhält eine pauschale Entschädigung. Bei Zeitkarten des Fernverkehrs sind es in der zweiten Klasse fünf Euro, in der ersten 7,50 Euro. Bei einer BahnCard 100 können Sie in der zweiten Klasse zehn Euro, in der ersten Klasse 15 Euro verlangen. Bei Länder-Tickets oder dem Quer-durchs-Land-Ticket sind es in der zweiten Klasse 1,50 Euro, in der ersten können Sie 2,25 Euro fordern.

Insgesamt werden bei Zeitkarten maximal 25 Prozent des Zeitkartenwertes entschädigt. Da Beträge unter vier Euro nicht ausgezahlt werden, lohnt es sich, die Verspätungsfälle zu sammeln und gemeinsam einzureichen.

Wo bekomme ich Infos über meine Verbindung?

Die Bahn informiert Reisende über die Auswirkungen des EVG-Streiks auf bahn.de und in der App DB Navigator. Außerdem wird eine kostenlose Hotline unter der Nummer 08000 99 66 33 eingerichtet.

Wie komme ich weiter?

Mit dem Auto. Entweder mit dem eigenen oder mit einem Mietwagen. Viele Reisende werden auf Busse umsteigen. „Wir können unsere Angebote aufstocken“, sagt Flixbus-Sprecher Sebastian Meyer. Das werden auch andere Anbieter tun.

Um weiterzukommen, kann man auch nach einer Mitfahrgelegenheit suchen, etwa bei BlaBlaCar oder auf anderen Mitfahrzentralen.

Muss ich trotz des Streiks zur Arbeit?

Für Pendler ist der Streik eine besondere Herausforderung. Aber auch wer auf die S-Bahn angewiesen ist, hat Probleme.

Arbeitnehmer sollten versuchen, mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, dass sie während des Streiks Homeoffice machen können. Geht das nicht und kann man nicht zur Arbeit, muss man notfalls einen Tag Urlaub nehmen. „Das Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer“, sagt der Berliner Arbeitsrechtsanwalt Dietmar Müller-Boruttau.

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