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Robert Habeck, Olaf Scholz und Christian Lindner.

© REUTERS/ANNEGRET HILSE

Nach dem Haushaltsurteil des Verfassungsgerichts: Finanzministerium sperrt weiteren Krisenfonds

Nach dem Klimafonds hat das Lindner-Ressort auch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds gesperrt. Er soll zudem vorzeitig aufgelöst werden.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse hat das Finanzministerium auch einen Stopp im Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) für die Energiepreisbremsen verhängt.

Aufgrund der Karlsruher Entscheidung könnten die WSF-Kreditermächtigungen „im Jahr 2023 nach derzeitiger Rechtslage nicht mehr genutzt werden“, heißt es nach AFP-Informationen in einem Schreiben von Haushaltsstaatssekretär Werner Gatzer an die anderen Ministerien.

Ausgaben für das laufende Jahr würden daher gesperrt, hieß es am Dienstag aus Ministeriumskreisen. Sie könnten nur nach Einwilligung des Finanzministeriums getätigt werden. Die Auszahlung der Energiepreisbremsen im Jahr 2023 sei jedoch nicht betroffen, hieß es. Wie das finanziert werden soll, ließ das Ministerium offen. Zuvor war schon eine Ausgabensperre im Klima- und Transformationsfonds (KTF) verhängt worden.

Zudem soll der WSF vorfristig aufgelöst werden, und zwar zum Jahresende. Ursprünglich war eine Laufzeit des Sondervermögens bis April 2024 vorgesehen. Laut „Handelsblatt“ waren in dem Topf noch Ausgaben in Höhe von 20 Milliarden Euro geplant - 13,5 Milliarden für die Energiebremse, 4,5 Milliarden Euro für Netzentgelte und zwei Milliarden Euro für Krankenhäuser. Sollte die Koalition diese Mittel weiterhin vergeben wollen, müssten sie dann aus anderen Einzeletats finanziert werden.

Die Bundesregierung hatte den WSF 2022 zur Abfederung der Energiekrise in der Folge des Ukraine-Kriegs mit 200 Milliarden Euro ausgestattet. Aus dem Fonds wurden seitdem die Strom- und Gaspreisbremsen für Verbraucherinnen und Verbraucher finanziert sowie Stützungsmaßnahmen für Firmen und wichtige Gasimporteure. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bezeichnete den Krisenfonds damals als „Doppel-Wumms“.

Für die Finanzierung des noch bis Mitte 2024 laufenden WSF nutzte die Bundesregierung ein ähnliches Verfahren wie beim Klima- und Transformationsfonds (KTF), dessen Aufstockung vergangene Woche durch das Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt worden war. Durch die Entscheidung zu dem Klimafonds fehlen der Ampel-Koalition im KTF nun 60 Milliarden Euro für Projekte zur Energiewende in den kommenden Jahren. (Tsp/AFP)

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