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Haus von Außen, Flur bzw. Hinterhof der Jagowstraße 35

© Teresa Roelcke/Tagesspiegel

Umkämpftes Haus in der Berliner Jagowstraße: Bezirksamt genehmigt Neubau

Eigentlich hatte der Baustradtrat von Berlin-Mitte angekündigt, das Haus im Zweifel in Treuhänderschaft überführen zu wollen. Das scheint nun vom Tisch zu sein.

Das Bezirksamt Mitte hat den von den Hauseigentümern beantragten Neubau in der Jagowstraße 35 genehmigt. Das bestätigte das Bezirksamt Mitte dem Tagesspiegel. Beantragt worden war der Neubau des Vorderhauses mit Tiefgarage, die Sanierung der anderen Gebäudeteile, des Einbau neuer Balkontürme und eines Aufzuges, die Modernisierung einzelner Wohnungen, der Ausbau des Dachgeschosses und die Herrichtung der Hofanlagen. Der Abrissantrag für das Bestandsgebäude wurde allerdings noch nicht genehmigt.

Wie berichtet, war ein Wasserschaden seit Jahren nicht behoben worden, leerstehende Wohnungen wurden entkernt und blieben anschließend leer. Im August 2022 hatten die Eigentümer den Abriss des Vorderhauses beantragt, obwohl wenige Jahre zuvor erst dessen Aufstockung genehmigt worden war.

Nachdem die Bezirksverordnetenversammlung im Mai das Bezirksamt aufgefordert hatte, eine landeseigene Wohnungsgesellschaft als Treuhänderin einzusetzen, hatte Baustadtrat Ephraim Gothe (SPD) im Juni einen Brief an die Eigentümer geschrieben, in dem er sie aufgefordert hatte, die Pläne für einen Komplettabriss und Neubau des Vorderhauses aufzugeben und sich auf eine Aufstockung zu beschränken: „Der Zustand der Hoffläche und der Treppenhäuser, die unterlassene Instandhaltung von Fenstern und WCs in Wohnungen, die Art und Weise, wie Baumaßnahmen bereits durchgeführt wurden, lassen nur einen Schluss zu: Sie wollen alles dafür tun, dass Ihre Mieter:innen das Weite suchen.“

Wenn absehbar sei, dass die Hauseigentümer nicht auf die Vorschläge aus dem Brief eingingen, komme die von der BVV beantragte Treuhänderschaft ins Spiel, hatte Gothe in diesem Zusammenhang dem Tagesspiegel gesagt. Am Freitag erklärte er nun am Telefon, für eine Androhung solch einer Treuhänderschaft gebe es aktuell keine Grundlage: „Bei einer Ortsbegehung hat unsere Wohnungsaufsicht festgestellt, dass die Wohnungen im Hinterhaus nicht durch Bauarbeiten in einen unbewohnbaren Zustand versetzt wurden.“ Daher seien dem Bezirksamt rechtlich die Hände gebunden.

„Wir haben keine andere Wahl, als den Neubau und im Folgenden auch den Abriss zu genehmigen“, so Gothe. „Wir appellieren aber weiterhin eindringlich an die Eigentümer, auf den Neubau und die geplante Tiefgarage zu verzichten und sich beim Vorderhaus auf eine Aufstockung zu beschränken.“

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