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Wahl zum Regierenden Bürgermeister von Berlin Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 27.4.2023 Kai Wegner zum neuen Regierenden Bürgermeister von Berlin gewählt. Berlin Berlin GER *** Election to the Governing Mayor of Berlin The Berlin House of Representatives has elected on 27 4 2023 Kai Wegner as the new Governing Mayor of Berlin Berlin GER

© IMAGO/Bernd Elmenthaler/IMAGO/Bernd Elmenthaler

Bis zu 250.000 Euro und mehr: Fast die Hälfte der Berliner Abgeordneten verdient dazu

Die Berliner Parlamentarier dürfen Nebentätigkeiten nachgehen, 72 machen von diesem Recht Gebrauch. Einer verdient besonders gut.

72 von 159 Berliner Abgeordneten verdienen neben ihrem Mandat noch mit einer anderen Tätigkeit Geld. Demnach üben 45,3 Prozent der Parlamentarier Nebentätigkeiten aus. Das geht aus den Selbstauskünften hervor, die der Homepage des Abgeordnetenhauses veröffentlicht werden.

Bei der CDU, die seit der Wiederholungswahl im Februar die größte Fraktion stellt, sind die meisten dazuverdienenden Parlamentarier anzutreffen: 67 Prozent der CDU-Fraktionsmitglieder gehen Nebentätigkeiten nach. Bei der SPD-Fraktion sind es 41 Prozent, bei den Grünen 23 Prozent, bei den Linken 31 Prozent und bei der AfD-Fraktion 47 Prozent.

Noch nicht lange, erst seit Oktober 2020 müssen Berlins Abgeordnete ihre Nebeneinkünfte offenlegen. Seitdem erhalten sie eine genauso hohe Entschädigung wie Abgeordnete in Vollzeitparlamenten. Sie liegt seit Anfang 2022 bei 6657 Euro, die die Parlamentarier versteuert müssen.

Bei Stufe 5 verdient man mehr als 250.000 Euro

Im Landesabgeordnetengesetz ist festgelegt, dass die Berliner Abgeordneten angeben müssen, in welche Einkommensstufe sie mit ihren Nebeneinkünften fallen.

Die Stufe 0 erfasst Bruttojahreseinkünfte in einer Größenordnung von 1 bis 1000 Euro, die Stufe 1 Einkünfte von 1001 bis 25.000 Euro, die Stufe 2 Einnahmen von 25.001 bis 75.000 Euro, die Stufe 3 Einkünfte von 75.001 bis 150.000 Euro, die Stufe 4 Einkünfte von 150.001 bis 250.000 Euro. Bei Stufe Nummer 5 verdient man neben seinem Mandat mehr als 250.000 Euro im Jahr.

Es gibt nur einen, der im Berliner Abgeordnetenhaus nach eignen Angaben in diese Kategorie fällt: der CDU-Abgeordnete Peer Mock-Stümer. Mock-Stümer, der für Wilmersdorf im Abgeordnetenhaus sitzt, ist geschäftsführender Gesellschafter verschiedener Unternehmen. Darunter ist auch eine Vermögensverwaltung GmbH, mit der der Politiker den Angaben nach mehr verdient als alle anderen Abgeordneten.

Der CDU-Abgeordnete Peer Mock-Stümer ist unter anderem geschäftsführender Gesellschafter einer Vermögensverwaltung.

© Imago/Matthias Koch

In die Kategorie darunter, Kategorie 4 mit Einkünften von bis zu 250.000 Euro, fällt der AfD-Abgeordnete Carsten Ubbelohde, der neben seinem Mandat noch als Zahnarzt in einer Praxis in Berlin-Tegel tätig ist. Auch die Abgeordneten, die neben ihrem Mandat noch Mitglied des Senats sind, fallen in diese Kategorie. Die Mehrheit der Parlamentarier, die noch weiteren Tätigkeiten nachgehen, gehören aber zu den niedrigeren Einkommensstufen 1 und 2.

Unter den angegebenen Tätigkeiten sind manche außergewöhnlicher als andere. Die Fraktionsvorsitzende der Linken, Anne Helm, gibt etwa an, als freie Synchronschauspielerin tätig zu sein.

Der CDU-Abgeordnete Martin Pätzold ist noch als Beauftragter für Nachhaltigkeit der Baker-Tilly-Stiftung tätig, die vor allem gemeinnützige Projekte in den Bereichen Kultur, Bildung, sowie Kinder- und Jugendarbeit fördert. Unter den Abgeordneten mit Nebenverdiensten sind aber auch viele Rechtsanwälte, die nebenher arbeiten müssen, wenn sie ihre Zulassung nicht verlieren wollen.

Es wäre sehr wünschenswert, wenn man sich in Berlin ein Vorbild an Bayern oder am Bund nehmen würde.

Norman Loeckel, Transparency International Deutschland

Norman Loeckel, bei Transparency International Deutschland für das Thema „Transparente Verwaltung“ zuständig, hält es durchaus für vertretbar, wenn Abgeordnete neben ihrem Mandat tätig sind – insbesondere, wenn sie zuvor begonnene Tätigkeiten weiterführen.  „Ein Abgeordneter ist heute nur noch im Schnitt zwei Legislaturperioden dabei, anders als früher“, sagt er. Daher sei es durchaus angemessen, dass Abgeordnete weiterhin in ihrem zuvor ausgeübten Beruf tätig sind und dabei auch an die Zeit denken, wenn sich nicht mehr im Parlament sitzen.

Allerdings müsse dabei das Mandat im Mittelpunkt stehen. „Um das zu gewährleisten, fordern wir auch die Offenlegung des zeitlichen Umfangs der Nebentätigkeit“, sagt Loeckel.

Er kritisiert zudem, dass die Berliner Regeln eher schwach seien. Der Bund hat da erst kürzlich nachgebessert. Bundestagsabgeordnete müssen inzwischen auch weitere Vermögenswerte angeben, wie etwa Unternehmensanteile. Als Bundesland hat Bayern – auch als Reaktion auf die Maskendeals – kürzlich ebenfalls die Regeln nachgeschärft. „Es wäre sehr wünschenswert, wenn man sich in Berlin ein Vorbild an Bayern oder am Bund nehmen würde“, fordert Loeckel.

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