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Hinweisschild zum kostenpflichtigen Parken oder Parken mit einem anwohnerparkausweis in der Wichertstrasse in Berlin-Prenzlauer Berg Halteverbot

© imago images/Seeliger

Einfacher mit dem Auto zur Arbeit: Senat will Schichtarbeiter von Parkgebühren befreien

Wer in Berlin spätabends oder nachts arbeitet, soll künftig keine Parkgebühren mehr zahlen müssen. Der Senat will die Ausstellung von Parkvignetten für Schichtarbeiter vereinfachen.

Schichtarbeiter sollen in Berlin künftig von der Zahlung der Parkgebühren ausgenommen werden. Eine entsprechende Vorlage von Verkehrssenatorin Manja Schreiner (CDU) hat der Senat nach Tagesspiegel-Informationen am Dienstag beraten.

„Wir haben ein ganz wichtiges Zeichen der Wertschätzung und des Dankes für die Menschen gesetzt, die die Stadt am Laufen halten und zu ungünstigen Arbeitszeiten arbeiten“, sagte Schreiner im Anschluss an die Senatssitzung.

Keine Parkgebühren mehr sollen demnach alle Arbeitnehmer zahlen, bei denen mindestens ein Fünftel der monatlichen Dienste zwischen 22.30 Uhr und 6.30 Uhr beginnt oder endet. Die Personen sollen so in Zeiten mit dünneren Takten im Nahverkehr unkomplizierter mit dem Auto zum Dienst fahren können. Dafür sollen sie eine Parkvignette für die Parkzone erhalten, in der der jeweilige Arbeitsstandort liegt.

Berufe der kritischen Infrastruktur profitieren

Allerdings richtet sich die Regelung nur an Mitarbeiter aus dem Bereich der systemrelevanten Infrastruktur. Dabei handelt es sich laut der Senatspläne neben Polizei, Feuerwehr und Krankenhäusern etwa auch um Angestellte aus den Bereichen Energieversorgung, Lebensmittelversorgung oder Nahverkehr.

Jedoch profitieren auch Mitarbeiter aus dem Derivatehandel im Bank- und Versicherungswesen, wenn sie zu später Stunde noch arbeiten. Schreiner betonte, dass der Senat sich bei den Berufsgruppen an der Verordnung zur Kritischen Infrastruktur orientiert habe. In der Praxis seien der Vorstellung aber relativ schnell Grenzen gesetzt, wie diese Berufe darunter fallen könnten.

Im Berliner Stadtzentrum gibt es mittlerweile eine fast flächendeckende Parkraumbewirtschaftung. Wer kein Anwohner ist, muss in diesen Gebieten zwischen zwei und vier Euro pro Stunde für das Abstellen des eigenen Pkw bezahlen.

Immer wieder Kritik

In der Vergangenheit hatte es von Mitarbeitern von Polizei, Feuerwehr und Krankenhäusern immer wieder Kritik an dieser Regelung gegeben. Im vorangegangenen rot-grün-roten Senat hatten sich deshalb Innensenatorin Iris Spranger (SPD) und die ehemalige Verkehrssenatorin Bettina Jarasch nach langen Verhandlungen auf Ausnahmen bei den Parkgebühren für Schichtarbeiter geeinigt.

Mitarbeiter konnten sich danach von den Parkgebühren befreien lassen, wenn sie eine Wechselschichtzulage oder eine Erschwerniszulage erhalten. Die Ausnahmen mussten jeweils von den Bezirken genehmigt werden. Allerdings gab es dabei immer wieder Probleme. Insbesondere der Bezirk Mitte, wo viele Krankenhäuser und große Polizeistationen liegen, vergab die Vignetten nur sehr begrenzt an Schichtarbeiter. Die neue Regelung des Senats soll diese Situation für die Mitarbeiter vereinfachen, sagte Schreiner.

Wir wollen den Ermessensspielraum für die Bezirke einschränken und damit ein einheitliches Vorgehen sicherstellen.

Manja Schreiner, Verkehrssenatorin

„Beim bisherigen Leitfaden handelte es sich um ein freiwilliges Instrument, das von den Bezirken sehr unterschiedlich angewandt wurde. Wir wollen den Ermessensspielraum für die Bezirke einschränken und damit ein einheitliches Vorgehen sicherstellen“, sagte Schreiner. Dies schaffe mehr Verbindlichkeit.

Geändert wurden dabei auch die Zeiten, in denen Schichtarbeiter ihren Dienst verrichten müssen. Zuvor mussten diese zwischen Mitternacht und 6 Uhr liegen. Nach Gesprächen mit Krankenhausbetreibern und anderen Einrichtungen, habe man jedoch festgestellt, dass dies an den tatsächlichen Schichtzeiten teilweise vorbeigehe, sagte Schreiner. Auch deshalb sei die zeitliche Ausweitung erfolgt.

Noch einige Fragen offen

Noch offen ist, wann die Regelung greift. Zunächst berät darüber der Rat der Bürgermeister. Schreiner geht davon aus, dass sie vielleicht schon im Januar starten könnte. Nötig für den Antrag sei lediglich eine Gehaltsabrechnung oder Arbeitsvertrag. Die Befreiung soll zudem gleichsam für Mitarbeiter aus Brandenburg gelten.

Wie viele Menschen von der neuen Regel Gebrauch machen können, konnte die Verkehrssenatorin nicht sagen. „Es ist relativ schwierig vorherzusehen. Es ist aber davon auszugehen, dass es jetzt mehr Anträge geben wird“, sagte Schreiner.

Unabhängig davon arbeitet der Senat auch an einer Erhöhung der Gebühren für Anwohnerparkausweise. Der vorherige rot-grün-rote Senat hatte ursprünglich für 2023 eine Erhöhung auf 120 Euro pro Jahr geplant. Dazu wird es nicht kommen, sagte Schreiner:. „120 Euro werden es bestimmt nicht als Zahl.“

Allerdings will auch die CDU-Politikerin die Anwohnerparkgebühren erhöhen. „10,20 Euro im Jahr ist ein sehr geringer Beitrag der geleistet wird, dafür, dass man den Straßenraum nutzt.“ Welche Höhe es am Ende werde, sei allerdings noch offen. „Da wird demnächst etwas kommen“, sagte die Senatorin.

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