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Christoph Gröner und Kai Wegner, Montage

© Lydia Hesse/Tagesspiegel, Imago/Bernd Elmenthaler, Montage: TSP

„Hinweise auf mögliche Einflussspende nicht bestätigt“: Bundestag hat nichts an Gröner-Spenden an die Berliner CDU auszusetzen

Immobilienunternehmer Christoph Gröner spendete der CDU 820.000 Euro und knüpfte dies öffentlich mehrfach an Bedingungen. Der Bundestag sieht keinen Verstoß gegen das Parteiengesetz.

Die Bundestagsverwaltung hat nichts auszusetzen an einer Spende von 820.000 Euro des Immobilienunternehmers Christoph Gröner an die Berliner CDU. 

„Die Stellungnahme der CDU im Zusammenhang mit den Großspenden des Herrn Christoph Gröner und der Gröner Family Office GmbH im Jahr 2020 hat die [...] Anhaltspunkte für einen möglichen Verstoß gegen das Parteiengesetz ausgeräumt“, teilte die Verwaltung dem Tagesspiegel mit. „Insbesondere haben sich Hinweise auf eine mögliche Erfüllung des Tatbestands einer Einflussspende gemäß § 25 Abs. 2 Nr. 7 Parteiengesetz nicht bestätigt.“ Eine Überprüfung der Spende sei daher eingestellt worden. Zuerst hatte der Verein „Transparency Deutschland“ darüber berichtet.

Anlass der Überprüfung waren Recherchen des Tagesspiegels und des Tagesspiegel-Newsletters Checkpoint. Gröner hatte der Berliner CDU im Jahr 2020 insgesamt 820.000 Euro gespendet. Sowohl der Unternehmer als auch die CDU hatten in der Vergangenheit zum Teil mehrfach gesagt, dass mit den Spenden Absprachen oder Bitten des Unternehmers verbunden seien. Im Tagesspiegel-Podcast „Berliner & Pfannkuchen“ hatte Gröner gesagt, seine Forderung nach mehr Geld für behinderte Kinder in Kinderheimen sei „sozusagen schriftlich fixiert“.

Vor zwei Jahren verband er im Deutschlandfunk seine Spenden auch mit der Forderung nach einer Modifizierung des damals noch gültigen Mietendeckels. CDU-Landeschef Kai Wegner wiederum sagte 2021 in der Sendung „Jung & Naiv“, dass Gröner im Zusammenhang mit seiner Spende die Bitte geäußert habe, dass es keine Obdachlosen mehr gebe in Berlin. „Das fand ich sehr beeindruckend“, sagte Wegner, der inzwischen Regierender Bürgermeister in Berlin ist.

Die Bundestagsverwaltung wies darauf hin, dass Spenden nur dann illegal sind, „wenn eine Spendenzahlung erkennbar in einer so gearteten Kausalbeziehung mit einer von einer Partei getroffenen oder von ihr zu treffenden Entscheidung steht, dass diese Entscheidung der Partei ohne die Spendenleistung nicht oder nicht in dieser Weise getroffen würde oder getroffen worden wäre.“

In diesem Sinne interpretierbare öffentliche Aussagen von Gröner seien „zwischenzeitlich nachvollziehbar richtiggestellt“ worden. „Das Verwaltungsverfahren wurde daher – vorbehaltlich neuer Erkenntnisse – eingestellt.“

„Transparency Deutschland“ fordert Offenlegung der Kommunikation

Kritik an der Entscheidung kommt von dem Verein „Transparency Deutschland“. „Die Begründung der Bundestagsverwaltung greift aus unserer Sicht zu kurz“, sagte Norman Loeckel, Co-Leiter der Arbeitsgruppe Politik. Laut Parteiengesetz sind „Spenden, die der Partei erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden“, illegal.

„Da Herr Gröner eine solche Erwartung öffentlich bekundet hat, reicht es aus unserer Sicht nicht, dass sich die Bundestagsverwaltung mit einer Richtigstellung seitens der Akteure begnügt und darauf verweist, dass die Partei diese Position ohnehin vertreten habe“, sagte Loeckel. „Um den öffentlichen Eindruck einer möglicherweise illegalen Verknüpfung von Spenden und Bedingung auszuräumen, müsste die entsprechende Kommunikation zwischen Herrn Gröner und der CDU ausgewertet werden.“

Transparency Deutschland kritisiert darüber hinaus, dass die Bundestagsverwaltung „keine investigativen Kompetenzen“ hat. Der Verein fordert, eine „unabhängige Stelle zur Aufsicht über die Parteienfinanzierung einzurichten, die über die nötigen Möglichkeiten verfügt, solchen Verdachtsmomenten nachzugehen“.

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