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Eine Vision für Berlin – das Transport System Bögl mit Magnetschwebetechnologie, hier mit Haltestelle an der Nordseite des Berliner Hauptbahnhofes. Copyright für das Bild: GRAFT Architekten

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CDU will Finanzierung durch Klimafonds: Berliner Rechnungshof hält Magnetschwebebahn-Pläne für unzulässig

Eine Magnetbahn für Berlin? Der Landesrechnungshof erteilt dem CDU-Vorstoß eine Absage – und verweist auf das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimafonds des Bundes.

Der Berliner Rechnungshof hält die Pläne der Berliner CDU für eine Magnetschwebebahn für nicht zulässig. Das sagte Rechnungshofpräsidentin Karin Klingen am Donnerstag bei der Vorstellung ihres Jahresberichts im Abgeordnetenhaus. Auf Vorschlag von CDU-Fraktionschef Dirk Stettner soll aus dem vom Senat geplanten Klimafonds der Bau einer Magnetschwebebahn finanziert werden.

Das Sondervermögen soll mindestens fünf Milliarden Euro umfassen und durch Kredite finanziert werden. Klingen verwies auf das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimafonds des Bundes. Der ist demnach rechtswidrig, weil damit die Schuldenbremse umgangen wird und die Gelder nicht nach dem Jahresprinzip für die Bekämpfung einer Notlage ausgegeben werden. Derlei Notfallfonds seien auch nicht dazu da, „um langfristige Investitionen zu finanzieren, die man immer schon mal machen wollte“, sagte Klingen.

Tagesspiegel-Informationen zufolge würden für den von Stettner vorgeschlagenen Bau einer fünf Kilometer langen Teststrecke bis zu 250 Millionen Euro fällig. Stettner hatte die anfallenden Baukosten mit 80 Millionen Euro angegeben. Der CDU-Plan sieht zunächst eine Pilotstrecke durch die Berliner Innenstadt mit einer Länge von ungefähr fünf Kilometern vor. Einen genauen Ort wollte der CDU-Fraktionschef nicht nennen. Die Überlegungen dazu seien noch nicht abgeschlossen.

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