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Fußgänger gehen am 5. Jahrestag am Mahnmal des Terroranschlages am Breitscheidplatz vorbei. Am 19.12.2016 fuhr Amri mit einem Sattelzug in den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz und tötete 13 Menschen. +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa/Fabian Sommer

Interna zum Anschlag am Berliner Breitscheidplatz geteilt: Polizist mit AfD-Parteibuch vom Vorwurf des Verrats von Dienstgeheimnissen freigesprochen

Die Generalstaatsanwaltschaft ist erneut mit einer Anklage rund um die rechte Anschlagsserie in Neukölln gescheitert. Detlef M. konnte kein Vorsatz nachgewiesen werden.

Dachte der Polizist Detlef M., er würde Polizei-Interna zum Terroranschlag am Breitscheidplatz verbreiten – oder wollte er sich lediglich in seiner AfD-Chatgruppe profilieren? Diese Frage konnte das Berliner Amtsgericht am Freitag nicht abschließend klären. Der Richter sprach den Polizeihauptkommissar vom Vorwurf des versuchten Verbreitens von Dienstgeheimnissen frei.

Dass M. davon ausging, vertrauliche Informationen zu verbreiten, sei zwar möglich – man könne es ihm aber schlicht nicht nachweisen, betonte der Richter am Freitag. Auch die Generalstaatsanwältin und M.’s Anwalt hatten in ihren Plädoyers einen Freispruch gefordert. Zuvor hatte M. gegen einen Strafbefehl Widerspruch eingelegt, in dem er zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Diesen hob das Gericht nun auf.

Konkret hatte die Generalstaatsanwaltschaft dem Polizisten M. vorgeworfen, Ermittlungsergebnisse der Polizei rund um den Anschlag auf dem Weihnachtsmarkt in der Telegram-Gruppe mit elf weiteren AfD-Politikern geteilt zu haben. In M.’s Nachricht ging es um den Ablauf des Anschlags und Hinweise auf den möglichen Täter. Eine fast identische Nachricht war zuvor in polizeiinternen Chats verbreitet worden. M. stritt ab, diese gekannt zu haben.

Eine fast identische Nachricht wurde in Polizeigruppen geteilt

Er habe seine Infos „aus Gesprächen“ und der Presse gehabt, sagte M. vor Gericht. Tatsächlich hatte die „Bild“-Zeitung alle entsprechenden Informationen rund eine Dreiviertelstunde vor M. verbreitet. Dass er dennoch mehrfach in dem Chat betont hatte, dass „die Infos nicht weiterverbreitet“ werden dürften, begründete er damit, er habe sich profilieren und „die Gruppe disziplinieren“ wollen. Er habe verhindern wollen, dass seine AfD-Mitgliedschaft innerhalb der Polizei bekannt würde.

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft ist nach dem Urteil erneut mit einer Anklage rund um die rechtsextreme Anschlagsserie in Neukölln gescheitert. Erst vor wenigen Wochen waren die beiden Hauptverdächtigen, die Neonazis Tilo P. und Sebastian T., in erster Instanz vom Vorwurf der Brandstiftung aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Das Gericht sah nicht als erwiesen an, dass die beiden die Autos des Linken-Politikers Ferat Kocak und des Buchhändlers Heinz Ostermann angezündet hatten. Die Brandanschläge gelten als Teil einer Serie von mindestens 72 rechtsextremen Straftaten.

Auf die Chatgruppe gestoßen waren Beamt:innen der Ermittlungsgruppe BAO Fokus, die die rechte Anschlagsserie aufklären sollte: Mitglied der Gruppe war auch der Hauptverdächtige Tilo P., damals noch Kreisvorstand der Neuköllner AfD. So oder so sei der Vorfall „eine unschöne Sache“, betonte der Richter am Freitag. Die Generalstaatsanwältin sprach sich für disziplinarrechtliche Konsequenzen aus. M. ist derzeit an einer Polizeiwache in Lichtenberg tätig.

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