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Nach einem falschen Feueralarm im Paul-Löbe-Haus und drei Straßenblockaden erhält ein Informatiker vier Monate Haft ohne Bewährung. Der 31-Jährige will Aktivist bleiben.

© IMAGO/Metodi Popow

Klebeaktionen und falscher Alarm: Berliner Gericht schickten zum zweiten Mal Klimaaktivisten ins Gefängnis

Nach einem falschen Feueralarm im Paul-Löbe-Haus und drei Straßenblockaden erhält ein Informatiker vier Monate Haft ohne Bewährung. Der 31-Jährige will Aktivist bleiben.

Als Klimaaktivist H. das Urteil hörte, war er schockiert. Vier Monate Haft verhängte das Amtsgericht Tiergarten am Montag. Kevin H. löste einen falschen Feueralarm in einem Bundestags-Bürogebäude aus, in anderen Fällen saß er auf der Straße – festgeklebt. Bewährung komme nicht in Betracht. Denn der 31-jährige Informatiker sei bei den jüngsten zwei Taten bereits wegen ähnlicher Fälle rechtskräftig verurteilt gewesen.

Zum zweiten Mal wurde damit in Berlin im Zusammenhang mit Aktionen der Klimagruppe „Letzte Generation“ eine Gefängnisstrafe verhängt. Im April erhielt eine 24-Jährige ebenfalls vier Monate – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Kevin H. saß im dunklen Anzug im Saal. Es ging um drei Straßenblockaden zwischen Juni und Ende Oktober. Die Anklage lautete auf Nötigung, versuchte Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in drei Fällen. Zudem musste er sich wegen Missbrauchs von Notrufen verantworten, weil er im Paul-Löbe-Haus am Reichstagsgebäude vorsätzlich den Brandmelder ausgelöst hatte.

Die Gründe, die Klimakatastrophe, sind offensichtlich.

Der Angeklagte über die Beweggründe für seine Taten

„Die Gründe, die Klimakatastrophe, sind offensichtlich“, sagte H. vor Gericht. Sein Verhalten sei gerechtfertigt. Nach dem Plädoyer des Staatsanwalts, der vier Monate Haft verlangt hatte, erklärte H., er werde Aktivist bleiben.

Die Richterin sagte, es sei kein Sinneswandel zu erkennen bei H., damit keine positive Sozialprognose für Bewährung. Es sei verwerflich, durch Blockaden einen Stau zu verursachen, „um der eigenen Motivation Gehör zu verschaffen“. Versammlungsfreiheit gebe nicht das Recht, Autofahrer zu instrumentalisieren.

Bußgeld gegen 65-Jährigen verhängt

Parallel lief in einem anderen Saal eine Verhandlung gegen einen 65-Jährigen um zwei Straßenblockaden. In seinem Fall entschied die Richterin auf eine Geldbuße von 150 Euro wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz. Er habe nur wenige Minuten friedlich auf der Straße gesessen.

Die Akten in Sachen Klimaaktivisten stapeln sich bei der Berliner Justiz. Es soll schneller gehen – die Staatsanwaltschaft setzt derzeit auch auf beschleunigte Verfahren. In 25 Fällen wurde bereits ein solches in Zusammenhang mit der „Letzten Generation“ beim Amtsgericht beantragt.

Doch das erste beschleunigte Verfahren scheiterte vorige Woche. Von zwei für Dienstag angesetzten Prozessen, die beschleunigt verhandelt werden sollten, hat das Gericht einen Termin aufgehoben – es sei mit einer umfangreicheren Beweisaufnahme zu rechnen.

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