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© mauritius images/Johnér

Kostenlose Tablets und Notebooks für Schüler: Jetzt geht es in Berlin um die Frage der Verteilung

Die Haushälter bewilligen unter strengen Auflagen an den Senat die Beschaffung der Hardware für Schüler. Im kommenden Schuljahr soll es losgehen.

Unter strengen Auflagen hat der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses in der vergangenen Woche 19,5 Millionen Euro für die Beschaffung digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler freigegeben. Die Mittel waren, wie berichtet, in der vergangenen Legislatur auf Betreiben der Grünen zunächst blockiert worden.

Zu den Auflagen gehört, dass die Ausschreibung zwei Lose mit je einem Gerätetyp Tablet und Notebook beinhaltet, und zwar ohne die Vorfestlegung auf ein bestimmtes Betriebssystem oder eine bestimmte Marke. Die Schulen selbst sollen wählen können, welchen Gerätetyp sie in der Schule einsetzen wollen. 

Keine 1:1-Ausstattung

Wichtig ist auch die Auflage, dass „keine Vorfestlegung auf eine 1:1-Ausstattung“ aller Schülerinnen und Schüler erfolgen soll. Vielmehr soll es sich an den Bedarfen der Schulen orientieren sowie anhand einer zu definierenden „sozial gerechten Kriterienliste“ vollzogen werden. Zuerst sollen Schulen beliefert werden, die diese Kriterien erfüllen und bei denen gleichzeitig eine ausreichende Qualifikation der Lehrkräfte vorliegt sowie die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Es wird ein Fortbildungskonzept entwickelt, wie alle Pädagog:innen rechtzeitig und flächendeckend in Bezug auf digitale Kompetenzen fortgebildet werden können.

Aus dem Beschluss des Hautausschusses

Die Verteilung dürfte nicht einfach werden. Denn das Geld reicht noch nicht einmal für zwei Jahrgänge. Die Rede war zunächst von rund 50.000 Siebt- und Achtklässlern, die als erste ausgestattet werden sollten. Zwar wird dadurch Geld gespart, dass die Geräte geleast und nicht gekauft werden sollen. Dennoch würde von dem Geld im Schnitt nur etwa ein Gerät für zwei Schüler beschafft werden können. Die Grünen sprachen von „Gerätesätzen“, die je nach Bedarf klassenweise genutzt werden könnten.

In der gestrigen Tagesspiegel-Ausgabe war fälschlich berichtet worden, dass 25 Millionen Euro bewilligt worden seien, die für 50.000 Leasinggeräte reichen würden.

Zu den weiteren Auflagen, die der Hauptausschuss vorgab, gehört:

  • Der medienpädagogische und IT-Support soll sichergestellt werden.
  • Eine Datenschutzfolgeabschätzung wird vorgelegt.
  • Die Senatsverwaltung für Bildung wird verpflichtet, mit der Datenschutzbeauftragten ein gemeinsames Nutzungskonzept zu erstellen, „das die jeweils kritisierten Mängel abstellt.“
  • Ein Fortbildungskonzept soll entwickelt werden, wie alle Pädagoginnen und Pädagogen rechtzeitig und flächendeckend in Bezug auf digitale Kompetenzen fortgebildet werden können.
  • Es soll eine IT-Bestands- und Planungsübersicht der Schülergeräte etabliert werden, um den Einsatz digitaler Endgeräte „zu steuern und monitoren.“
  • Zwar wurde bisher davon ausgegangen, dass vor allem die Siebt- und Achtklässler ausgerüstet werden sollen. Im Bericht des Abgeordnetenhauses steht aber, dass das Ausrollen sich „nicht an spezifischen Jahrgangsstufen, sondern an den Bedarfen der Schulen orientiert.“
  • Die Bedarfe sollen anhand einer zu definierenden „sozial gerechten Kriterienliste“ vollzogen werden, sodass zuerst Schulen beliefert werden, die die erforderlichen Kriterien erfüllen. Die Kriterien sind im Bericht an den Hauptausschuss noch nicht ausformuliert.
  • Das Vorhaben wird von einer wissenschaftlichen Evaluation begleitet wird, „die vorrangig pädagogische Kriterien betrachtet und die Auswirkungen des Einsatzes digitaler Endgeräte kritisch untersucht.“

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