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Märkisches Viertel, Reinickendorf, Berlin, Deutschland / Märkisches Märkisches Viertel Berlin Deutschland

© imago/Schöning

Kritik von Grünen und Mieterinitiativen: Berliner Senat will Verstöße gegen zu hohe Sozialmieten ahnden

Senator Gaebler plant, gegen zu hohe Sozialmieten vorzugehen und die Grenzen zukünftig von der Investitionsbank festlegen zu lassen. Grüne und Mieterinitiativen sehen das kritisch.

Der Berliner Senat will Mieterinnen und Mieter von Sozialwohnungen stärken und deren Ansprüche besser schützen. Durch eine Änderung des Wohnraumgesetzes soll unter anderem der Kreis der Berechtigten für einen Mietzuschuss erweitert werden. Menschen, die derzeit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein 140 haben, sollen die WBS-Einkommensgrenze in Zukunft um 55 Prozent statt wie bisher um 40 Prozent überschreiten dürfen. Für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen würde das bedeuten, dass die Nettoeinkommensgrenze bei 2350 Euro liegt statt wie bisher bei 2100 Euro.

Ändern will der Senat auch die sogenannte Stichtagsregelung. Bisher haben Mieter:innen in bestimmten Sozialwohnungen (ohne Anschlussförderung) nur dann einen Anspruch auf einen Mietzuschuss, wenn der Mietvertrag vor dem 1. Januar 2016 geschlossen wurde. Diese Grenze soll gestrichen werden.

Schließlich reagiert der Senat auch auf eine Entwicklung auf dem Sozialwohnungsmarkt. In der Vergangenheit haben sich zahlreiche Vermieter nicht an die sogenannte Verpflichtungsmiete gehalten. Laut Senatsbauverwaltung sind davon derzeit 2000 Wohnungen im sozialen Wohnungsbau betroffen.

Vermieter verstoßen gegen Mietobergrenzen – ohne Sanktionen

Die Verpflichtungsmiete wurde eingeführt, um die hohen Mieten, die sich trotz Förderung aus der Finanzierung für den Bau von Sozialwohnungen ergaben – den sogenannten Kostenmieten – zu senken. Trotz der Verpflichtung, die Mieten gering zu halten, haben viele Vermieter in der Vergangenheit die höheren Kostenmieten von ihren Mieterinnen und Mietern verlangt. Sanktionsmöglichkeiten hatte die Senatsverwaltung nicht.

Das System der Kostenmiete soll nun vollständig durch das System der Verpflichtungsmieten ersetzt und gesetzlich festgeschrieben werden. Die Höhe der Miete wird von der Investitionsbank Berlin festgelegt, die auch die Förderungen für Sozialwohnungen vergibt. Verstöße gegen die Verpflichtungsmiete sollen in Zukunft mit einem Bußgeld belegt werden können. Die Gesetzänderung muss noch vom Parlament beraten und verabschiedet werden.

Dies sei eine „gute Nachricht für Mieterinnen und Mieter im sozialen Wohnungsbau“, sagte Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) am Dienstag. „Sie müssen jetzt nicht mehr fürchten, dass sie in Zukunft die Mieten nicht mehr bezahlen können.“

Kritik an der geplanten Umstellung

Opposition und Mieterinitiativen kritisieren die geplante Umstellung auf die Verpflichtungsmieten dagegen scharf. „Unter dem Deckmantel von mehr Mieter:innenschutz wird suggeriert, dass der Senat nun dafür sorgt, dass die hohen Mieten der damals geförderten und sich noch in der Bindung befindenden Sozialwohnungen nun für alle Mieter:innen bezahlbar sind“, sagte die wohnungspolitische Sprecherin der Grünen, Katrin Schmidberger.

Tatsächlich sorge der Senat jedoch dafür, dass Berlin aus dem sogenannten Kostenmietenprinzip praktisch aussteigt. „Konkret besteht dadurch die Gefahr, dass die Kostenmiete nicht mehr für eine Begrenzung der Mieten sorgt, sondern dass die sogenannte vertragliche Verpflichtungsmiete nun gesetzlich verankert wird.“ Schmidberger und die Grünen sehen hier „die Gefahr neuer Mieterhöhungsmöglichkeiten.“

Auch der Berliner Mieterverein kritisiert, dass das „bisherige transparente System der Kostenmiete“ durch „das völlig intransparente System der Verpflichtungsmiete“ ersetzt werde. „Die Verpflichtungsmiete ist eine undurchsichtige Vereinbarung zwischen Vermieter und der Landesbank IBB“, sagte die Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, Ulrike Hamann.

Ähnlich äußert sich Sebastian Jung vom Verein „Netzwerk für soziales Wohnen und bürgernahe Stadtentwicklung“. Zukünftig liege es „im freien Ermessen der für das Wohnen zuständigen Senatsverwaltung bzw. der Investitionsbank Berlin (IBB), wie hoch die Mieten steigen dürfen“, sagte Jung. „Die Entwicklung der Mieten käme einer „Blackbox“ gleich.“

Sowohl er als auch Hamann fordern, das System der Kostenmiete zu behalten und gleichzeitig so zu reformieren, dass Vermieter bestimmte Finanzierungskosten, die laut Hamann und Jung längst abbezahlt sind, nicht mehr zur Berechnung der Miete heranziehen dürfen. Die Kostenmieten würden dann entsprechend sinken.

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