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Teilnehmer des Tanzabends am Spreeufer am Monbijoupark in Berlin (Archivbild).

© Monika Skolimowska/dpa

„Tanzverbot“ in Berlin: Droht Geldbuße, wenn man am Karfreitag tanzt?

Am Karfreitag darf in der Party-Metropole Berlin nicht öffentlich getanzt werden. Zu welchen Uhrzeiten gilt das Verbot – und werden überhaupt Strafen verhängt?

Ob Berghain oder Clärchens Ballhaus: In Berlin wird gerne, viel und sehr unterschiedlich getanzt. Nicht aber am Karfreitag. Der aus dem Christentum stammende Feiertag gilt als „still“ und hat daher einen besonders großen gesetzlichen Schutz, der nicht nur das Arbeitsrecht berührt, sondern auch das Vergnügen. 

Aber: Das Tanz- und Musikverbot gilt nur in einer bestimmten Zeitspanne, nämlich von 4 bis 21 Uhr am Karfreitag. Clubgänger dürften davon – zumindest am Freitagabend – kaum tangiert werden. Die Berliner Tanzflächen füllen sich in der Regel ja erst zu später Stunde.

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Auch an zwei anderen Tagen gilt das Verbot in Berlin

Das „Tanzverbot“ gilt außerdem am Volkstrauertag (Sonntag, 19. November 2023) und am Totensonntag (26. November 2023) wiederum in der Zeit von 4 bis 21 Uhr. 

Tote Hose in einem Nachtclub (Archivbild).
Tote Hose in einem Nachtclub (Archivbild).

© imago/All Canada Photos/Uncredited

Warum darf das Tanzturnier „Blaues Band“ eigentlich über Ostern stattfinden?

Von Karfreitag an messen sich Tänzer und Tänzerinnen jedes Jahr über Ostern beim großen Turnier „Blaues Band der Spree“ in Siemensstadt. Das Turnier darf trotz Tanzverbot stattfinden, weil eine Ausnahme für wettkampforientierte Sportveranstaltungen gilt. Auch das traditionelle Senioren-Tanzturnier „Die Ostsee tanzt“ in Schleswig-Holstein verstößt darum nicht gegen die Verordnung.

So können Verstöße in Berlin bestraft werden

Laut der Seite „Anwaltsauskunft.de“ wird bei einem Verstoß gegen das Tanzverbot nur der Veranstalter bestraft. Wer also selbst nur als Teilnehmer den Tanz oder die Musik genießt, muss keine Strafe befürchten.

Der Veranstalter dagegen kann mit einer Geldbuße von mindestens fünf und höchstens 1000 Euro bestraft werden, was in der Praxis aber offenbar nicht passiert.

Werden überhaupt Strafen verhängt?

In Berlin sind die Bezirke dafür zuständig, dass die Einhaltung des Tanzverbots kontrolliert wird. Jedoch haben diese damit wohl so gut wie keine Arbeit. Das jedenfalls legen die Antworten aus den Bezirken nahe.

Die zuständige Abteilung des Bezirksamts Reinickendorf etwa teilte dem Tagesspiegel mit, dass in der Vergangenheit keine speziellen Kontrollen geplant und durchgeführt wurden, die mit dem Tanzverbot zu tun hatten. Bußgelder seien nicht verhängt worden. Überhaupt würde das Ordnungsamt nur Kontrollen durchführen, wenn Hinweise und Anzeigen vorlägen. Entweder verstößt in Reinickendorf niemand gegen das Tanzverbot, oder niemand meldet die Verstöße beim Ordnungsamt.

Auch in Charlottenburg-Wilmersdorf bleibt den Mitarbeitenden der Verwaltung Arbeit erspart. Kontrollen seien nicht nötig gewesen und damit auch keine Ahndungen. Pankow meldet Ähnliches: In den vergangenen fünf Jahren musste das Ordnungsamt in der Sache Tanzverbot demnach nicht tätig werden.

Das Bezirksamt Mitte sagte den Kollegen vom Checkpoint-Newsletter, dass Verstöße vor allem in der Nachtzeit zu erwarten sind und die Frage nach Kontrollen daher eher an die Polizei zu richten sei. Die Polizei wiederum verwies auf die Bezirksämter.

Das Tanzverbot wird offenbar befolgt

Es verdichtet sich das Bild, dass in Berlin das Tanzverbot entweder weitestgehend befolgt wird – oder Verstöße nicht kontrolliert bzw. gemeldet werden, ganz nach dem typischen Berlin-Motto „leben und leben lassen“. Eine Ausnahme bildet der als feierwütig bekannte Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg.

Hier habe die Polizei in den vergangenen Jahren vereinzelte Hinweise von Bürgern über mögliche Verstöße hinsichtlich des Tanzverbots an das Ordnungsamt weitergeleitet. Doch zeigte sich dabei offenbar die Unkenntnis über die Gesetzeslage in Berlin: Die Beschwerden der Bürger nämlich hätten sich auf spätabendliche Zeiträume bezogen, wo Berlin schon wieder tanzen darf.

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